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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aragon
10.02.2006, 13:42 Uhr

Nachschulung

Hallo,

ich habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen, da ich vor ca. einen Monat, mit 0,37 Promile angehalten wurde. Also muss ich nun 275€ zahlen, dazu den Führerschein ein Monat abgeben und bekomme zusätzlich 4 Punkte.

Nun werde ich bestimmt eine Nachschulung machen müssen, soweit ich weiß findet wegen Alkohol ein besonderes Seminare beim TÜV/DEKRA statt, doch leider lassen sich auf deren Homepage keine Informationen finden, wann bzw. wo solche Seminare statt finden.

Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2006, 16:48 Uhr

zu: Nachschulung

0,37 Promille Blutalkoholkonzentration? Oder 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft? Bei 0,37 Promille kann man keinen Bußgeldbescheid bekommen. Hatte man 0,3 Promille oder mehr und zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, dann wird es gleich eine strafbare Handlung. Welchen Wert hattest du denn nun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.02.2006, 17:30 Uhr

zu: Nachschulung

»Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ? «

Ganz langsam....
Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, erlangt er, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, nach 14 Tagen Rechtskraft. Dann wird das Ganze nach Flensburg gemeldet und wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Dort merkt man dann, dass der Verstoß während der Probezeit begangen wurde. Es ergeht Mitteilung an die für den Wohnort zuständige Verkehrsbehörde und die laden dann zur Nachsschulung ein.
Gut Ding will Weile haben...

In der "Einladung" steht dann alles drin, was Du wissen und beachten musst. Die Preise sind regional verschieden, aber so ca. 300 Euronen gehen sicher dabei drauf. Also schon mal sparen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aragon
13.02.2006, 13:26 Uhr

zu: Nachschulung

Ich hatte 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft und im Bescheid steht Ordnungswidrigkeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.02.2006, 13:45 Uhr

zu: Nachschulung

Aha, also umgerechnet 0,74 Promille. Die Rechtsfolgen wie Bußgeld, Punkte, 1 Monat Fahrverbot hast du ja oben schon genannt.

Die Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar" wird vermutlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. Erste Informationen findest du z.B. unter den folgenden Links:

http://www.besondere-aufbauseminare.de/index.htm

http://www.tuev-nord.de/20076.asp

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_tuev/schulun
gen_und_kurse/wie_kann_ich_punkte_abbauen/aufbause
minar_nafaplus

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Geradeaus

Nach links