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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 17:38 Uhr

30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Hallo Leutz,
mich hat es nun endlich auch erwischt.
Womit muss ich rechnen ???
Würde es was bringen wenn bescheid kommt und ich die ganze sache bis zur ende meiner Probezeit (01.06.2006) hinauszögere??

Bitte um infos , danke an alle schon mal die antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.01.2006, 17:49 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Wie immer: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nein es bringt dir garnichts. Da du am Tag der Tat noch in der Probezeit warst. Das zählt...

Wenn du Glück hast, musst du nur nen Verwarngeld berappen. Da erst ab einer Überschreitung von 21 Kmh eine Probezeitverlängerung etc. auf dich zu kommt.

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11.01.2006, 17:50 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

FU** ich war Letzter :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 18:24 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

macht mich doch nicht fertig :o(

danke für die Infos... :O)

Hey der scheiß wagen ist auf meine schwester angemeldet ich hoffe ich sehe sehr weiblich auf dem Foto aus , weil dann könnte ja meine schwester alles auf sich nehmen, oder ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

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Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten

Zügig weiterfahren