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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 17:38 Uhr

30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Hallo Leutz,
mich hat es nun endlich auch erwischt.
Womit muss ich rechnen ???
Würde es was bringen wenn bescheid kommt und ich die ganze sache bis zur ende meiner Probezeit (01.06.2006) hinauszögere??

Bitte um infos , danke an alle schon mal die antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.01.2006, 17:49 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Wie immer: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nein es bringt dir garnichts. Da du am Tag der Tat noch in der Probezeit warst. Das zählt...

Wenn du Glück hast, musst du nur nen Verwarngeld berappen. Da erst ab einer Überschreitung von 21 Kmh eine Probezeitverlängerung etc. auf dich zu kommt.

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11.01.2006, 17:50 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

FU** ich war Letzter :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 18:24 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

macht mich doch nicht fertig :o(

danke für die Infos... :O)

Hey der scheiß wagen ist auf meine schwester angemeldet ich hoffe ich sehe sehr weiblich auf dem Foto aus , weil dann könnte ja meine schwester alles auf sich nehmen, oder ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben