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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DnRung
15.12.2005, 13:42 Uhr

Fahrt bei Rot?!

Folgendes Problem:
Ich fahre einen Firmenwagen. Jetzt bekomm ich ein Schreiben, dass ich mehrere Rote-Ampeln mitgenommen hätte?! Zeuge dafür ist die Berufsfeuerwehr?! Fotos gibt es nicht (hab schon mit den telefoniert). Wie soll ich mich verhalten? Ich bin zu dem Zeitpunkt als das war definitiv KEIN Auto gefahren (der Wagen stand vor dem Büro). Können die ohne Fotos überhaupt was machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.12.2005, 18:18 Uhr

zu: Fahrt bei Rot?!

wenn du nicht gefahren bist, wie wollen die dich gesehen haben.
kann es sein das eine fahrzeugverwechslung vorliegt (gleicher autotyp, gleicher firmenschriftzug, fast gleiches kennzeichen).

beweispflicht: die berufsfeuerwehr oder wer auch immer müssen dir nachweisen. und im zweifel: in dubio pro reo.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen