durbanZA
03.12.2005, 08:56 Uhr
zu: Anschnallpflicht auf spielstrassen???
"Das gilt nicht für (...) fahrten mit Schrittgeschwindigkeit", um das wesentliche nochal hervorzuheben ;)
jon
04.12.2005, 07:39 Uhr
zu: Anschnallpflicht auf spielstrassen???
wenn zwei mit schrittgeschwindigkeit also max. 10 + 10 = 20 km/h aufeinanderprallen kann man durchaus ins lenkrad beißen.
Hägar
04.12.2005, 13:19 Uhr
zu: Anschnallpflicht auf spielstrassen???
....Schrittgeschwindigkeit heißt max. 7 km/h, nicht 10...
Hägar
Aimee
04.12.2005, 13:34 Uhr
zu: Anschnallpflicht auf spielstrassen???
Hallo Steppo,
ich verstehe den Sinn Deiner Frage nicht ganz. Willst Du Dich während der Fahrt öfter an- und abschnallen je nachdem ob Spielstraße oder nicht?
Aimee
Stefan Süßmann
05.12.2005, 09:07 Uhr
zu: Anschnallpflicht auf spielstrassen???
>wenn zwei mit schrittgeschwindigkeit also max. 10 + 10 = 20 km/h
Diese Rechnung ist physikalischer Unsinn :-))
Wenn zwei gleich schwere Fahrzeuge frontal zusammen fahren, dann ist das genauso also ob einer gegen eine Wand fährt.
mfg
Stefan