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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
trexer
14.11.2005, 22:50 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
Das hab ich ja noch nie gehört in Deutschland....
Orso
15.11.2005, 09:58 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
...und von was träumst Du nachts?
Nee, sorry, sollte keine Provokation sein, aber diese Frage erübrigt sich doch wirklich!
Im übrigen stellt sich doch letztlich die Frage, HAST Du das getan, was Dir vorgeworfen wird oder nicht (würde mich echt interessieren)???
Falls der Vorwurf stimmt, solltest Du einfach zahlen und in Dich gehen, ob Du Dich nächstes mal nicht lieber an die Vorschriften hälst, wo Du doch jetzt weißt, dass das Auge des Gesetzes überall wacht;-)))...zumal die am längeren Hebel sitzen....anstatt Dir zu überlegen, wie Du möglichst trickreich und unter Instrumentalisierung dieses Forums aus dem Mist, den Du selbst, bewußt und eigenverantwortlich verbrochen hast, schadlos heraus kommst...
Security_neu
15.11.2005, 10:50 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
»was bedeutet das ich zwei punkte und 80 euro bekommen soll...«
Dann freu dich dass du 80 Euro bekommst *gg*
Aber bei 16 km/h drüber dürfte die Strafe geringer sein, oder?
Außerdem haben die Zivilstreifen doch immer ne Kamera an Board, um Geschw. zu messen.
tolu
15.11.2005, 11:10 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
was macht die anzeige wg. dem überholverbot.
die ist wohl mit einbezogen in das bussgeld.
durbanZA
15.11.2005, 11:42 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
Beim "Hinterherfahren" handelt es sich um keine Geschwindigkeitsschätzung, die in Deutschland nur in verkehrsberuhigten Bereichen verwertbar ist, sondern um ein (wenn doch recht ungenaues) Messverfahren. Wegen dieser Ungenauigkeit werden erhöhte Toleranzen berücksichtigt.
security, die 80 Eruo wundern mich auch...
16 km/h zuviel da komme ich auf 40 Eruo und einen Punkt, oder irre ich mich?
Waechter im All
15.11.2005, 14:19 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
Und wie kommen die dann auf 120? Aus den Fingern gesogen?
Aber mal ne andere Frage: Wenn Du schon 'n Tempomat hast, wieso hast'n den dann nicht einfach auf - wasweißich... - meinetwegen 85 eingestellt? ("auf die erlaubten 80" wage ich gar nicht zu fragen)
durbanZA
15.11.2005, 14:48 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
waechter, blacklabel schreibt, die Polizei sei ihm hinterhergefahren und hätten die 120 von ihrem Tacho abgelesen.
tolu
15.11.2005, 15:59 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
wie sollen gerade die beamten vor ort wissen was du mit deinem motorrad hattest? waren das dieselben oder erfolgte ein eintrag.
ich wäre halt mit 85 gefahren. mit 80 hinderst die anderen verkehrsteilnehmer (besonders lkw) die freuen sich über solche 80er. bedenke dein tacho geht nicht genau (zeigt mehr an, als du wirklich fährst).
Waechter im All
15.11.2005, 16:53 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
@durban
Hab ich ja verstanden, bin ja nicht taub! Deswegen frag ich doch: Wenn er "höchstens 90" gefahren ist, wie kommen die dann auf abgelesene 120? Die sind ja AUCH nicht taub!
Und: Wenn er schon n Tempomat hat, wieso stellt er ihn dann so hoch ein, wenn er doch nur 80 fahren darf?, lautete die zweite Frage.
Waechter im All
15.11.2005, 16:55 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
@ tolu
>>bedenke dein tacho geht nicht genau (zeigt mehr an, als du wirklich fährst)<<
GANZ falsches Stichwort! Wenn das der Henry liest... ;-P
henry
16.11.2005, 09:50 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
schon passiert!
wenn jetzt noch interesse aufkäme für das maß der tacho-fehl-messung ... aber ich weiß, es ist ja soooo schööön, von spitzengeschwindigkeiten zu schwärmen, die der tacho angezeigt hat. da kommen kenntnisse über die wahrheit eher ungelegen, gelle?
tolu
16.11.2005, 16:47 Uhr
zu: Was darf die Polizei???
ich schwärme nicht von spitzengeschwindigkeiten henry. ich hab nur ein anliegen, dass du glaub auch hast: einen besseren verkehrsfluss. d.h. im konreten fall sich dem tempo der lkw anzupassen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?
Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen
Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe
Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
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