Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s-attack
05.11.2005, 11:28 Uhr

Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

Hallo zusammen,

hoffe es kann mir jemand hier helfen! Habe nämlich ein BIG PROBLEM!

Ich habe die Frist von meiner Nachschulung verpasst um 1 Tage. Nicht weil ich ihn verpennt habe, oder kein Geld hatte! Sondern weil ich Beruflich Spätschicht hatte und keine Nachschulung besuchen konnte. Also bin ich erst am 03.11. zur Anmeldung gegangen. Die Frist war aber bis zum 02.11.!!! Die Frau in der Fahrschule hat gesagt das Sie da mal Nachfragt bei der Behörde, weil ich die Nachschulung ja sowieso machen muss. OK soweit war ja noch alles Gut!

Jetzt kommts: Heute Früh habe ich ein Brief von der Stadt bekommen, dass ich mein Führerschein jetzt abgeben muss bis ich den Antrag abgegeben habe! Hä?! Hab ich doch schon in der Fahrschule!

DIE GROßE FRAGE:

Was passiert jetzt? Muss ich mein Führerschein abgeben oder nicht bis ich das Seminar gemacht habe oder bis die Stadt meinen Antrag von der Fahrschule bekommen hat? Was passiert wenn die Polizei mit heute Nachmittag aufhält? Bekomme ich dann Punkte weil ich ohne Fahrerlaubnis gefahren bin? Muss ich jetzt irgendwelche Strafen bzw. Bußgelder zahlen?

Hoffe auf baldige Antworten!!!

Vielen Dank schon mal für euro Antworten!!!

Mit traurigen Grüßen

S-Attack

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern s-attack
05.11.2005, 13:47 Uhr

zu: Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

Bist du dir da 100%tig sicher?!?

:-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
10.11.2005, 10:02 Uhr

zu: Nachschulung (ASF) Frist abgelaufen

nicht nur dein führerschein ist weg, sondern auch deine fahrerlaubnis!
gemäß § 2a III STVG entzieht dir die behörde die fahrerlaubnis, wenn du die festgesetzte frist nicht eingehalten hast!! jetzt darfst du das aufbauseminar absolvieren und erst nach 3 monaten eine neue fahrerlaubnis beantragen; die frist beginnt mit ablieferung des führerscheins...widerspruch und anfechtungsklage haben keine aufschiebende wirkung; d.h. wiederum fährst du trotzdem weiter ist das fahren ohne gültige fahrerlaubnis....
so what...have a nice day!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Pkw, der abgeschleppt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B

Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist

Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist

Weil die Fahrbahn glatt ist