Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
28.10.2005, 23:00 Uhr

Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Hallo,

nach 1,5 Promille in Polen droht nun dort ein Fahrverbot/Führerscheineinzug (mindestens ein Jahr). Meine Frage: Gilt dann auch in Deutschland ein Fahrverbot? Und wenn ja: Gilt es in vollem Umfang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.10.2005, 09:39 Uhr

zu: Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Sache ja eigentlich klar, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, hast du keine mehr und darfst natürlich nirgendwo mehr fahren.

Beim Fahrverbot besitzt du die Fahrerlaubnis noch, dir wird nur das Fahren in deinem "Führerscheinland" untersagt, aber das deutsche Führerscheinrecht verbietet dir auch hier das Fahren.
§4 (3) Nr.5 IntKfzVO: »Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen (...).«

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind