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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
28.10.2005, 23:00 Uhr

Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Hallo,

nach 1,5 Promille in Polen droht nun dort ein Fahrverbot/Führerscheineinzug (mindestens ein Jahr). Meine Frage: Gilt dann auch in Deutschland ein Fahrverbot? Und wenn ja: Gilt es in vollem Umfang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.10.2005, 09:39 Uhr

zu: Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Sache ja eigentlich klar, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, hast du keine mehr und darfst natürlich nirgendwo mehr fahren.

Beim Fahrverbot besitzt du die Fahrerlaubnis noch, dir wird nur das Fahren in deinem "Führerscheinland" untersagt, aber das deutsche Führerscheinrecht verbietet dir auch hier das Fahren.
§4 (3) Nr.5 IntKfzVO: »Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen (...).«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

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Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

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Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

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