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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern antonn
22.10.2005, 13:39 Uhr

zu schnell gefahren im notfall

zu schnell gefahren im notfall
sehr geehrte damen und herren
ich fuhr am 21.8.2005
im geschlossene ortschaft mit 75km/H um 17 uhr wurde dann geblitz 1 punke da ich 17 punkte auf dem konto habe wird dann natürlich Die Führerschein entzogen
erlaubt war nur 50 km/h
Der Drund warum ich zu schnell fuhr war
ich habe furchbare schmerzen im Herzbereich es geschach auf dem zu Krankenhaus
da ich jemand dabei hatte der keine Führerschein hatte fuhr ich bis zu krankenhaus selber und wurde im notaufnahme aufgenommen um 17 15 uhr
nach 2 stunden untersuchen haben sie mich entlassen mit der Bemerkung ich solle lieber ein Tag im krankenhaus bleiben
das ich ablehnte
meine frage an sie wie siehts aus werde ich jetzt meine Führerschein abgeben müssen
da ich am am 28.10.05 eine vorladung bei der Polizei habe was würden sie mir empfehlen
einen Ärtzliche attest habe ich
danke ihnen für den schnelle antwort
mit freundlichen grüssen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern antonn
22.10.2005, 17:49 Uhr

zu: zu schnell gefahren im notfall

ob ich da 10 minute auf notarzt warte oder selber noch paar km-weiterfahre ist doch einzusehen

gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
22.10.2005, 18:26 Uhr

zu: zu schnell gefahren im notfall

Das Du mit "furchtbaren" Schmerzen im Herzbereich eventuell nicht mehr fahrtüchtig sein könntest, auf die Idee bist Du wohl nicht gekommen? Also ich würde der Polizei das so nicht erzählen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.10.2005, 18:43 Uhr

zu: zu schnell gefahren im notfall

hm.... die Polizei wird Dir die Frage stellen, wieso Du den Krankenhausaufenthalt verweigert hast.

Die Frage, warum antonn hier nicht den Rettungsdienst in Anspruch genommen hat ist hier übrigens nicht zu diskutieren und mag (und das sag ich als RD- Hauptamtlicher :)) auch in bestimmten Fällen sinnvoll sein.

antonn, halte uns mal bitte auf dem Laufenden, ich find Dich Sache gar nicht so uninteressant.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
22.10.2005, 20:19 Uhr

zu: zu schnell gefahren im notfall

» Die Frage, warum antonn hier nicht den Rettungsdienst in Anspruch genommen hat ist hier übrigens nicht zu diskutieren und mag (und das sag ich als RD- Hauptamtlicher :)) auch in bestimmten Fällen sinnvoll sein. «

Natürlich ist das zu diskutieren!
Ich kann doch nicht durch die Stadt rasen, nur weil ich keine Lust habe, den Krankenwagen zu rufen. Und was ist wenn man bei Tempo 75 das Bewusstsein verliert und der Wagen dann unkontrolliert irgendwo hinrast? (ist bei uns nämlich schonmal passiert)

Sich selbst gefährden ist eine Sache, aber andere Verkehrsteilnehmer auch noch in Gefahr zu bringen ist was anderes. Die Kritik muss er sich anhören.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
23.10.2005, 13:35 Uhr

zu: zu schnell gefahren im notfall

@durbanZA:

"Die Frage, warum antonn hier nicht den Rettungsdienst in Anspruch genommen hat ist hier übrigens nicht zu diskutieren und mag (und das sag ich als RD- Hauptamtlicher :)) auch in bestimmten Fällen sinnvoll sein."

Gib ma bitte ein paar beispiele...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.