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Bußgeld, Punkte, Probezeit
AlexS1987
23.09.2005, 20:44 Uhr
Scheinwerfer
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren? Quasi die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das Abblendlicht?
Georg_g
23.09.2005, 20:55 Uhr
zu: Scheinwerfer
Diese Proletenbeleuchtung ist nur für die Landjugend in verspoilerten und tiefergelegten Corsa C mit Sportauspuff zulässig, und nur mit dem dort allgemein üblichen Fahrer-IQ von 70 oder weniger.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist die Kombination NSW + Standlicht nur dann erlaubt, wenn auch die Voraussetzungen für das Einschalten der NSW vorliegen, also erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen.
schnullerbacke
23.09.2005, 21:08 Uhr
zu: Scheinwerfer
Also für die Spoilerfraktion: WENN du die Nebelscheinwerfer einschalten darfst, DANN kannst du auch Standlicht statt Abblendlicht benutzen.
Und das grelle rote Ding hinten bitte nur bei Nebel und nur bei Sichtweite unter 50m. Und auf der AB dann nur mir 50 km/h. Und wenn hinter euch jemand die Lichthupe betätigt, dann haltet mal den Kopp schräg, damit das Hirn zusammenfliesst und das Denken erleichtert. Dann ist wohl wieder heller Sonnenschein.
AlexS1987
23.09.2005, 21:10 Uhr
zu: Scheinwerfer
Ok, danke!
Weil bei mir ist seit eben ein Abblendlicht kaputt, ich lass das aber gleich am Montag tauschen.
AlexS1987
26.09.2005, 20:28 Uhr
zu: Scheinwerfer
Also ich habe das heute machen lassen. Ich habe gleich beide wechseln lassen, weil die andere birne wohl auch kurz vorm Kollaps war. Das war bei mir bislang immer so, das wenn ma eine kaputt ist, das die andere dann auch nichtmehr lange durchhält, deshlab habe ich gleich beide wechseln lassen.
Für die eine Seite hat der Mechaniker 10 Minuten gebraucht, weil man schlecht dran kam, weil der Luftfilterkasten davor sitzt, der musste ganz schön "kneulen";-). Die andere Seite hat er in einer Minute geschafft.
Ich lasse das immer lieber von der Werkstatt machen, weil ich mir dabei nicht meine Scheinwerfer verstellen möchte.
Der Glühbirnenwechsel hat mich aber an sich nichts gekostet, weil das zum Service gehört, die Birnen musste ich aber natürlich bezahlen, sind ganz schön teuer, beide zusammen kosten fast 20 Euro.
AlexS1987
26.09.2005, 21:06 Uhr
zu: Scheinwerfer
Also die sind jetzt heller als vorher, ich bin ganz normal zu meiner Opel-Werkstatt gegangen und hab gesagt das ich meine beiden Abblendlichtbirnen getauscht haben möchte, die haben da garnet gefragt was rein soll, aber ich denke mal das die die immer reinmachen, ch kenn auch keinen Astra wo die Birnen wesentlich dunkler brennen.
Lizzard
26.09.2005, 22:16 Uhr
zu: Scheinwerfer
Holt euch Bi-Xenon da wird die Nacht zum Tag auch mit Abblendlicht :D:D Und bei Fernlicht muss man schon fast blinzeln so hell wird das
Thomas Ihle
26.09.2005, 22:27 Uhr
zu: Scheinwerfer
Lebensdauer = Brenndauer. Je nach Lampentyp wird eine Brenndauer von 1.000 Stunden (Bilux) und 2-3.000 Stunden (Halogen) angenommen.
Die Wartungsfreundlichkeit ist teilweise skandalös. Bei meinem Modell aus Wolfsburg gelingt der Lampenwechsel vorne links nur nach dem Batterieausbau in der Werkstatt - Zeitdauer 20 Minuten.
Lizzard
27.09.2005, 16:50 Uhr
zu: Scheinwerfer
Also Xenon ist immer heller würde ich mal sagen. Besonders in den Zonen am Ende des Lichtkegels sind diese bei Xenon noch besser ausgeleuchtet. Alleine schon die Lichtfarbe die ich und noch viel mehr die Anderen sehen sieht besser aus :-D Wirkt irgentwie sportlicher und edler dieses leicht bläuliche Licht.
schnullerbacke
28.09.2005, 20:13 Uhr
zu: Scheinwerfer
Ich hatte vor einiger Zeit einen Volvo V40, der "fraß" regelrecht die Birnen vom Abblendlicht, 1-2 mal pro Jahr (25 tkm) war jede Seite "dran". Glücklicherweise waren sie gut zugänglich, am Ende konnte ich sie im Dunkeln nach Gefühl wechseln.
Jetze hab ich einen 318i mit Xenon-Licht. Ein Traum! Im Handbuch steht übrigens, dass man bei Ausfall des Abblendlichts unbedingt die Nebelscheinwerfer einschalten soll. Drum gibt es das Xenonlicht nur mit NSW!
Ich hab das ganze bis eben nicht weiter verfolgt, aber lieber Alex - dat hätteste doch gleich schreim können, dass dein Licht hin war!
Ich mein, egal ob erlaubt oder nicht: Wem die Birne verreckt und dann wenigstens die Nebellampen einschaltet, denkt doch wenigstens mit! Es ist halt die in dieser Situation bestmögliche Notlösung!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Nach links
Nach rechts
Geradeaus
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