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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lisa18
18.09.2005, 23:14 Uhr

ahhh!

aloha.
ich hab da ein riesen problem...hatte am freitag einen unfall ... mit dem auto eines freundes...hat ziemlich geregnet...ich bin in der stadt zuvor noch nicht gefahren...und es waren viele fussballfans unterwegs...nunja, jedenfalls überfuhr ich 2 grüne ampeln und achtete darauf, in welche spur ich mich einordnen muss ( ist ne großstadt ) ....fuhr also weiter..und schon raste mir ein neuwagen rein..als ich ausgestiegen war...stand schon ein angeblicher zeuge da, der beschwörte, dass seine seite grün hatte..und ich bei rot gefuhren bin, was ich abstritt...später kam dann noch die polizei, die sehr kolant war..und vernahm mich ... ich verleugnete die rote ampel ..und der polizist schrieb alles rein...von wegen regen, menschen..neu befahren und bla....ich fragte ihn,was mit meinem führerschein sei, da ich in der probezeit bin ..und er redete nur von aufbausemi und bußgeld..
doch ist das wirklich war? ..immerhin hatte mein westdeutscher reinfahrer :D ... einen zeugen, der bestätigte,dass ich bei rot fuhr...was ich aber nicht zugab, weil ich es wirklich nicht gesehen habe....
ich hab ja schon ein bissl angst um den lappen!..
liebe grüsse und danke für die antwort,
lisa.

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18.09.2005, 23:32 Uhr

zu: ahhh!

Hm... welcher Herkunft der Autofahrer ist, dürfte den Gerichten ziemlich egal sein, als westdeutscher Autofahrer möchte ich trotzdem mal versuchen, Dir ein wenig Klarheit zu verschaffen.

Sollte Dir tatsächlich ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden droht Dir die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars zuzüglich zum Bußgeld. Man wird sehen, wie glaubwürdig die beiden Zeugen sind, falls Du tatsächlich deswegen einen Bußgeldbescheid bekommen solltest, solltest Du, wenn Du einen Rechtsschutz hast, einen Anwalt einschalten.

Ebenso kannst Du für die Unfallschuld bestraft werden. Das Strafmaß hängt von der Höhe des entstandenen Sach- und Personenschadens ab, ist das Ausmaß dessen nicht zu groß, kannst Du mit einem Verwarnungsgeld davonkommen.

An Deiner Stelle würde ich erstmal abwarten, was kommt. Deinen Lappen sehe ich erstmal jedenfalls nicht in Gefahr, wenn Du nicht ggf. die Aufforderung zum Aufbauseminar versäumst.

Natürlich können auch zuvilrechtliche Ansprüche auf Dich zukommen, aber das steht dann auf einem anderen Ballt :)

mfg durban

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19.09.2005, 10:32 Uhr

zu: ahhh!

aloha.
vielen lieben dank für deine antwort.
natuerlich habe ich nicht die absicht dieses aufbauseminar zu versauemen ...
warten ist einfach gesagt...man moechte das irgendwie hinter sich haben, aber kanns nicht beschleunigen...
ja, soweit so gut..mal sehen, was da noch auf mich zukommt...
fühl dich wegen dem westdeutsch nicht angegriffen ;)
lise.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.09.2005, 13:35 Uhr

zu: ahhh!

:)

Kannst uns ja auf dem laufenden halten, bis dann

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

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