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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Wie war dein Auslandsaufenthalt ? Die Punkte-Regelung gibt es seit 1. April 2004.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2005, 14:12 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

"Erst im April eingeführt" stimmt aber nur, wenn du damit den April 2001 meinst, da trat das Verbot nämlich in Kraft. Und selbst die Erhöhung von 30 auf 40 Euro war bereits im April 2004.

Von einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid würde ich dir eher abraten. Kauf dir lieber eine Freisprecheinrichtung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:18 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Eine Verwaltungsgebühr gibt es auch noch !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
25.08.2005, 14:35 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

@FastNino
Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben:
»jetzt ahnden die vögel schon auf der basis der wiederholungstat.«

Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld erhöht werden. Das vollkommen legitim.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.08.2005, 16:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Ich will dem ja grundsätzlich nicht widersprechen, aber in diesem Fall bist Du wohl der der Scheiße gebaut hat und es gäbe schon ein paar Verkehrstote weniger, wenn es das Handyverbot schon länger geben würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung