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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Wie war dein Auslandsaufenthalt ? Die Punkte-Regelung gibt es seit 1. April 2004.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2005, 14:12 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

"Erst im April eingeführt" stimmt aber nur, wenn du damit den April 2001 meinst, da trat das Verbot nämlich in Kraft. Und selbst die Erhöhung von 30 auf 40 Euro war bereits im April 2004.

Von einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid würde ich dir eher abraten. Kauf dir lieber eine Freisprecheinrichtung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.08.2005, 14:18 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Eine Verwaltungsgebühr gibt es auch noch !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
25.08.2005, 14:35 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

@FastNino
Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben:
»jetzt ahnden die vögel schon auf der basis der wiederholungstat.«

Bei Wiederholungstaten kann das Bußgeld erhöht werden. Das vollkommen legitim.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.08.2005, 16:05 Uhr

zu: wiederholt mit handy am steuer erwischt

Ich will dem ja grundsätzlich nicht widersprechen, aber in diesem Fall bist Du wohl der der Scheiße gebaut hat und es gäbe schon ein paar Verkehrstote weniger, wenn es das Handyverbot schon länger geben würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken