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Bußgeld, Punkte, Probezeit
classic_racer
19.08.2005, 18:09 Uhr
Anzeige dritter?
Besteht die möglichkeit, dass man nur aufgrund des Kennzeichens von anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt wird, wenn man beispielsweise ein verkehrszeichen missachtet und im überholverbot überholt? Auch ohne Unfall.
Könnte da nicht jeder kommen?
Hat jemand erfahrungen mit sowas?
Danke für die Antworten, im Vorraus.
Duff
19.08.2005, 18:53 Uhr
zu: Anzeige dritter?
Naja das hat keinen Zweck, dann steht nämlich Aussage gegen Aussage, daher kann man kein Urteil fällen.
Duff
Chiller
19.08.2005, 19:04 Uhr
zu: Anzeige dritter?
Sicher geht das. Die Aussage von Duff stimmt nur dann, wenn der Anzeigende keine weiteren Zeugen hat. Wenn der jedoch noch eine Handvoll Zeugen hat, dann siehts schlecht aus.
Duff
19.08.2005, 19:13 Uhr
zu: Anzeige dritter?
naja stell dir das mal vor: Ich mag meinen Nachbarn nicht, dann hol ich mri einfach noch eine weitere Person ins Boot die meine Aussage bestätigt (z.b. 100km/h in der 30iger Zone gefahren) und schon wär mein unliebsamer Nachbar seinen Schein los....würde jeder jeden anzeigen
durbanZA
19.08.2005, 19:34 Uhr
doch, geht
Anzeigen kann in der BRD jeder jeden, und die Gerichte sind dazu da, Urteile zu fällen.
Damit im Verkehrsrecht eine Anzeige (kommt öfters vor wegen Nötigung u.ä.; seltener wegen, wie von clasic racer gefragt, mißachtung zB von Überholverboten) wirksam zu einer Verurteilung führt, sind die Zeugen gar nicht mal so wichtig. Entscheident ist, ob einer der Zeugen (und oft ist der einzige Zeuge der, der die Anzeige gestellt hat) den Verkehrsteilnehmer einwandfrei identifizieren kann.
Kennzeichen reicht also nicht aus, der Zeuge muß den Fahrer identifizieren können.
Duff, Deine Version ist durchaus möglich, aber angesichts der hohen Strafen auf Falschaussage und Meineid ziemlich unüblich; außerdem sind solche Zeugengerüste oft nur schlecht konstruiert und fallen spätestens in der Hauptverhandlung zusammen.
Chiller
19.08.2005, 19:39 Uhr
zu: Anzeige dritter?
So ist das aber. Zeugenaussagen gehören generell zu den wichtigsten Beweismitteln vor Gericht und haben auch einen dementsprechenden Stellenwert. Gerade bei Verkehrsunfällen haben Zeugen übrigens eine entscheidende Bedeutung. So kann z.B. wer nun rot oder grün hatte nur durch Zeugen geklärt werden. Und nicht zu vergessen, Zeugen können ja nicht nur belasten sondern auch jemanden entlasten.
Zu deinem konkreten Beispiel mit den 100kmh: Das ist nicht möglich. Reine Geschwindigkeitsschätzungen werden vor Gericht nicht anerkannt. Übrigens auch dann nicht wenn ein Polizist diese Schätzung vornimmt.
Aber beispielsweise wenn ein Autofahrer einem Fußgänger den Vorrang an einem Zebrastreifen nimmt, das wäre ein Fall wo die Chancen einer Anzeige gut stehen, vorausgesetzt man hat Zeugen.
Und zu der Aussage, dass dann "jeder jeden Anzeigen würde": Die "Falsche Verdächtigung" ist ein Straftatbestand, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belegt ist. Das ist in aller Regel Abschreckung genug, nicht den Nachbarn zum Spass anzuzeigen.
classic_racer
19.08.2005, 19:41 Uhr
zu: Anzeige dritter?
also das mit dem aussage gegen aussage hab ich mir schon gedacht, es handelt sich übrigens um ein motorrad, mit dem das passiert ist, also ist durch den helm der fahrer nicht zu identifizieren..
folgendes beispiel:
überholverbot von autos, traktoren dürfen überholt werden.
Fahrschulauto fährt ganz rechts und unheimlich dicht auf einen traktor auf, sodass es unmöglich ist, für die fahrschule zu überholen.
der motorradfahrer überholt beide, aber nur, weil er das überholverbotsschild nicht gesehen hat..
man kann die szene doch im nachhinein garnicht mehr genau so rekonstruieren wie sie vllt. war oder?
Security_neu
19.08.2005, 20:14 Uhr
zu: Anzeige dritter?
"der motorradfahrer überholt beide, aber nur, weil er das überholverbotsschild nicht gesehen hat.."
Soso, das warst also du *g*
Also da man dich nicht identifizieren konnte = Schlechte Karten, falls dich jemand anzeigen sollte. Also der hat dann schlechte Karten ;-)
classic_racer
19.08.2005, 20:18 Uhr
zu: Anzeige dritter?
ein freund wars.. _
und anscheinend war noch ein anderer motorradfahrer da, der seinen rechten blinker nicht ausgemacht hatte (was ja sehr gefährlich ist an kreuzungen) und er das schild übersah, weil er den anderen motorradfahrer per handzeichen auf den blinker aufmerksam machte..
danke für eure hilfe, jetzt kann er beruhigt abwarten : )
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte
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