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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
01.09.2005, 09:45 Uhr

zu: Überholen im Überholverbot

LOL sowas dummes, sorry aber is einfach so. Beim Überholen auf Landstraßen muss jedes noch so geringe Risiko ausgeschlossen werden...

Echt ne gute Leistung grade mal 2 jahre die pappe und dann sowas....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
01.09.2005, 13:27 Uhr

zu: Überholen im Überholverbot

Den Betreff find' ich spannend ... als ob der Vorschriftsverstoß per se hier das Problem wäre :-?

Ansonsten kann ich auch nur sagen: Anwalt oder zumindest Rechtsberatung konsultieren, hier im Forum kann m.E. in diesem Fall gar nichts für dich wirklich Hilfreiches rauskommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben