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07.08.2005, 13:36 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Nun. Zu Deiner Einstellung, dass Dir die Sozialstunden gut getan haben sehe ich sehr positiv an.
Aber zu Deiner eigentlichen Frage. Die Geschädigte hat Anspruch auf einen Leih- oder Mitwagen, oder einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Beides kostet Dich eigentlich gleich viel. Ob nun 400 Euro dem Schaden angepasst sind, kommt darauf an, wie lange ihr Auto in der Werkstatt war und nach dem Schadensgutachten sein durfte. Aber vom Grundsatz her, musst Du ihr den Wagen zahlen, sprich normalerweise Deine Haftpflichtversicherung

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08.08.2005, 13:11 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Hallo aku,

bist du sicher, dass du die 1400 EUR aus eigener Tasche bezahlen musst? Üblicherweise zahlt das die PKW-Haftpflicht. Dafür wirst du dann in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.

Viele Grüße

steffi (37)

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