Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele.
"Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-028-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Das Motorrad muss warten
Ich muss das Motorrad vorbeifahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Warnzeichen geben und den Lkw überholen
Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 266) wurde zuletzt aktualisiert am 24.04.2018
Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder.