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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?
Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit
Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher
Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?
Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen
Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene
Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist
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