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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?
Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln
Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen
Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben
Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben
Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?
Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt
Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein
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