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Bußgeld, Punkte, Probezeit
rom87
07.07.2005, 18:47 Uhr
zu geringer abstand :(((
hi leuts,
hab meinen Führerschein jetzt knapp ein halbes Jahr und wurde auf der Autobahn erwischt mit zu geringem Abstand zum Vordermann.
Ich fuhr 124 kmh, das heißt der richtige Abstand wäre 62 m gewesen. Ich bin aber nur ca. 28 m vom Vorausfahrenden entfernt gewesen.
Jetzt kam ein Fahrerermittlungsbrief an ( Auto auf Vatter zugelassen).
Was erwartet mich?
Hat es Sinn den Verstoß zu begründen?
Danke für Antworten!
Pascal
07.07.2005, 19:47 Uhr
zu: zu geringer abstand :(((
"Ich denke nicht, denn es dürfte kaum stichhaltige Argumente geben, warum man den Sicherheitsabstand unterschreiten musste. "
Wie wäre es z. B. mit:
Das Auto ist direkt vor mich gezogen, und ich wollte keine Vollbremsung riskieren, um innerhalb kürzester Zeit wieder den richtigen Sicherheitsabstand zu bekommen, sondern langsam bremsen?
Ist mir schon oft genug passiert. Ich sehe dann keine Schuld bei mir!
rom87
07.07.2005, 19:49 Uhr
zu: zu geringer abstand :(((
ich hab grad mal nachgeguckt.
Laut Bußgeldkatalog kostet mich das genau 40 €.
Außerdem gehört das zu Katalog B.
Heißt das, ich komm mit nem blauen Auge davon , muss 40€ bezahlen und nicht zum Aufbauseminar (weil ja für Katalog B zwei Verstöße notwendig sind)? Oder muss ich doch die 250€ blechen *angst*
Gruß
xgoedex
07.07.2005, 20:18 Uhr
zu: zu geringer abstand :(((
»Wie wäre es z. B. mit:
Das Auto ist direkt vor mich gezogen, und ich wollte keine Vollbremsung riskieren, um innerhalb kürzester Zeit wieder den richtigen Sicherheitsabstand zu bekommen, sondern langsam bremsen?«
Klappt meistens nicht, weil diese Möglichkeit im Allgemeinen berücksichtigt wird (Filmen mit Überblick über längere Strecke, keine Momentaufnahme). D.h. es ist für gewöhnlich nachprüfbar, ob diese Angabe stimmt. Denn diese Ausrede wäre die naheliegendste und ist so zu sagen die Standardausrede.
Pascal
07.07.2005, 21:53 Uhr
zu: zu geringer abstand :(((
@xgoedex
Hast Recht. Meine Aussage bezog sich eigentlich auch nicht darauf, eine Ausrede vorzuschlagen, sondern ich wollte diese (falsche) Aussage widerlegen:
"Ich denke nicht, denn es dürfte kaum stichhaltige Argumente geben, warum man den Sicherheitsabstand unterschreiten musste. "
steffi (37)
08.07.2005, 10:07 Uhr
zu: zu geringer abstand :(((
Hallo Heuschrecke, hallo ihr alle,
ich glaube, ihr redet eigentlich alle vom selbem, nur kommt das nicht so deutlich raus.
Natürlich gibt es kaum stichhaltige Argumente, warum man den Sicherheitsabstand nicht einhält. Und einen Verstoß beispielsweise zu begründen mit "ich habe das getan, weil alle anderen es so machen" oder "ich hatte es eilig, denn ich musste jemanden zum Arzt fahren/mein Kind aus dem Kindergarten abholen/etc.", kann man sich schenken. Es sei denn, man möchte ins Märchenbuch der bearbeitenden Behörde (die 100 dümmsten Ausreden des Monats) mitaufgenommen werden.
Wenn aber tatsächlich unmittelbar vor dem Blitzen jemand in meinen Sicherheitsabstand reinrutscht und ich mit Rücksicht auf meinen Hintermann nicht furchtbar in die Eisen steige, sondern z.B. nur den Fuß vom Gas nehme, dann würde ich das auch genauso begründen. Obs Sinn macht: Wer weiß.
Ergo: Wenn es sich um eine ernsthafte (und tatsächlich so stattgefundene) Begründung handelt, warum nicht! Ansonsten empfehle ich dir, rom87: Lass es! Stuss müssen sich die Bearbeiter der Schreiben genug gefallen lassen.
Und an Heuschrecke: Ruhig, Brauner!!
Wir haben dich doch alle lieb! :-)
steffi (37)
durbanZA
08.07.2005, 22:26 Uhr
Konsequenzen für den Verstoß
Übrigens gibt es zusätzlich zu den 40 Euro noch 25,60 Gebühren, einen Punkt, Anordnung des Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Gefahrstelle
Auf eine Erste-Hilfe-Station
Auf eine Kreuzung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Die Kinder
- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
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