|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
RainDog
05.07.2005, 13:25 Uhr
Stoßstange - Versicherung
Hi - zu meinem Thema von gestern (Stoßstange angefahren) habe ich noch eine Frage.
Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen, die sagten, wenn ich das Geld innerhalb von einem halben Jahr zurückzahle, werde ich nicht höhergestuft.
Die Frage ist aber, auch wenn ich alles selber zahle, weiß ja die Versicherung von dem Unfall: die Hoffnung, runtergestuft zu werden, kann ich auch aufgeben, oder? :-(
Und noch eine Frage: Mein Kratzer war ja nicht der erster auf der Stoßstange, kann man es von mir trotzdem verlangen, dass ich die komplette Lackierung bezahle??
schnullerbacke
05.07.2005, 14:13 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Versicherung: Wenn die nicht zahlen müssen bzw. du es zurückzahlst, ist praktisch "nix passiert" - und du wirst behandelt als hätte es keinen Schaden gegeben.
Komplette Lackierung: Nach meiner Meinung sollte man nur das bezahlen müssen, was man puttemacht hat. Aber Recht und Gerechtigkeit sind 2 Paar Stiefel - und könntest du die Vorschäden irgendwie beweisen? Dann eventunell - aber da bin ich kein Experte.
Kati85
05.07.2005, 14:16 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Für die Begutachtung der Schäden könnte man einen Sachverständigen einschalten, der n Gutachten erstellt, aber ob sich das für so nen Parkrempler lohnt? Hochgestuft wirst du nicht, wenn du das Geld der Versicherung erstattest.
noch was: Warum schreibst du nicht einfach in deinem alten Thread weiter?
RainDog
05.07.2005, 14:35 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Also habe ich noch Hoffnung, von meinen 140% weiter runterzukommen? Uff...
Der Unterschied wäre groß, wenn die komplette Stoßstange lackiert werden muss, kann es ja locker zu eine Summe mit drei "0" kommen.
Die Frau wollte aber bei einem Bekannten schauen, ob er das nicht billiger machen kann.
@Kati85: habe erst jetzt gesehen, dass die aktuellen Themen nach oben gehen - wollte nicht übersehen werden, sorry :)
Kati85
05.07.2005, 14:47 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Also, wenn die Frau bereit ist, das von einem Bekannten machen zu lassen und sich der Betrag so in Grenzen hält, den du zahlen musst, dann lohnt es sich, das ohne Versicherung abzurechnen und dann wirst du auch mit den Jahren weiter an Versicherungsprozenten verlieren, wenn du keine neuen Unfälle baust, die deine Versicherung bezahlen müsste. ;)
RainDog
05.07.2005, 15:07 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
und dann macht es auch nichts aus, das ich der Versicherung vom Unfall schon erzählt habe?
Kati85
05.07.2005, 16:38 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Nein. Das macht nix aus. Ich hab ihm Oktober letztes Jahres auch n andern Wagen an der Stoßstange angedötscht, die Sache der Versicherung gemeldet, dann den Betrag der Versicherung zurückgezahlt und bin mit den Prozenten runter gekommen.
RainDog
05.07.2005, 17:39 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
yippiiii!
Vielen Dank für diese Info :-)
Kati85
05.07.2005, 19:27 Uhr
zu: Stoßstange - Versicherung
Bitte ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Geradeaus
Nach links
Nach rechts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?
Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|