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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
05.07.2005, 08:02 Uhr

Verkehrspsychologische Beratung

Hey ho!

Wenn man eine verkehrspsychologische Beratung gemacht hat und auch die 2 Punkte in Flensburg abgezogen worden sind, aber man hatte in der Zeit noch eine Bußgeldsache laufen.

Können die Landkreise oder sonst wer diese Punkte wieder nichtig machen in Flensburg?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Der Ötz
05.10.2005, 17:57 Uhr

zu: Verkehrspsychologische Beratung

Hey hey,

soweit ich weiß, kann man diese Beratung nur alle fünf Jahre machen, um so den Punkteabzug zu erhalten. Weitere Maßnahmen für den Punkteabbau gibt es meines Wissens nicht. Du kannst aber auch dein Punktekonto auffüllen bis zum Führerscheinentzug und holst ihn dir dann wieder. Dann ist dein Punktekonto wieder leer. Oder du fährst einfach mal zwei Jahre vernünftig. Dann ist dein Konto auch wieder leer.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren