Georg_g
27.06.2005, 13:37 Uhr
zu: 3. Verkehrsdelikt in Probezeit
Da der zweite Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) noch vor dem Aufbauseminar begangen wurde, zählt er nicht im Rahmen der Probezeit. Der jetzige Verstoß mit dem Motorrad ist also der zweite. Neben dem Bußgeld und den Punkten wirst du irgendwann ein Schreiben bekommen, in dem man dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfiehlt. Diese ist aber freiwillig.
Kommt jetzt noch ein Verstoß während deiner Probezeit hinzu, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Da deine Probezeit noch etwa 2 Jahre und 8 Monate dauert, solltest du etwas zurückhaltender fahren.