taxi
11.06.2005, 22:42 Uhr
Grundsatzurteil
Ich habe da ein Problem. Nachts bin ich als Taxifahrer unterwegs und vor mir schaltet die Ampel im Baustellenbereich von Grün auf Rot und ich bin bei der Rotphase in diesen Baustellenbereich gefahren. Nunmehr ein Bußgeldbescheid etc. Kann mir jemand sagen ob es für dieses Verhalten ein Grundsatzurteil bezüglich Verkehrsdelikt im Baustellenbereich gibt. Es eilt !!!!
philofax
11.06.2005, 22:52 Uhr
zu: Grundsatzurteil
??
ich versteh irgendwie nicht, was dir eigentlich
passiert ist?
du hast einen rotlichtverstoss gegangen und
das innerhalb einer baustelle?
du hast eine wechselseitig zu befahrende durch
ampelschaltung geregelte baustelle zur zeit der
rotphase befahren?
du bist schlicht ueber ne rote ampel gekurvt und
es gab ne baustelle an der stelle?
was ist denn ueberhaupt los gewesen?
aber was auch immer los war .. bei rot ueber
ampel -> Rotlichtverstoss.
Warum sollte man da was dran ruetteln koennen?
P.
Georg_g
12.06.2005, 18:42 Uhr
zu: Grundsatzurteil
Es gibt tatsächlich ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Das ist aber kein "Grundsatzurteil", sondern eine Einzelfallentscheidung. Nachlesen kannst du das unter http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/vors
aetzlicher_rotlichtverstoss.php
Wenn du ein Fahrverbot vermeiden willst, solltest du einen Anwalt mit der Sache betrauen. Die Chancen, dass hier von einem Fahrverbot abgesehen wird, stehen nicht schlecht, weil bei einem Rotlichtverstoß an Baustellenampeln (anders als an Kreuzungen) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eher als gering anzusehen ist.
taxi
12.06.2005, 20:50 Uhr
zu: Grundsatzurteil
Danke für den Hinweis, ich werde sehen, was sich ergibt und melde mich