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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corsa-Fahrer
02.06.2005, 11:09 Uhr

Polizeikontrolle

Hallo ich bins mal wieder seit langer Zeit!

Letzte Woche fuhren mein Kumpel und ich bei uns im Ort auf das Schulgeländ weil wir uns dort treffen wollten... VOr dem Schulhof ist ein Schild: "VErbot für Faghrzeuge aller Art"
Ich also mit meinem Corsa und er mit Polo kurz hingefahren und wir standen dort keine 2 Minuten schon kamen Zivilpolisten angefahren und kontrollierten sein und mein Auto...
- bei mir haben sie nichts gefunden ( haben auch nicht wirklich geguckt...)
- bei ihm aber Unterbodenbeleuchtung, Blitzer vorne drin, Auspuff zu laut usw....)

Nun meine Frage, darf man denn auf so einem vermeindlichen "Privatgelände" Autos kontrollieren....
Darf man seine UBB nicht trotzdem dranhaben, weil das Auto stand ja nur....

Ihm drohen jetzt Punkte Bußgeld und Nachschulung....

Bitte um eure Antworten!!!

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02.06.2005, 11:16 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Wenn die UBB als "Ausstiegshilfe" oä. eingetragen ist und so geschaltet ist, dass sie nur bei ausgeschaltetem Motor an ist, ist alles iO wenn ich das richtig sehe. Wenn die jedoch garnicht eingetragen ist, hat dein Kollege verloren.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
02.06.2005, 23:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Offensichtlich war das Schulgelände ja nicht abgesperrt, sonst wärt ihr ja auch nicht drauf gekommen, ergo zählt das zum öffentlichen Verkehrsraum.

Sobald ein Fzg sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet fällt es halt unter die Bedingungen der StVZO und StVO, egal ob es fährt oder steht.

Das wär ja ne super Ausrede, die Polizei hält einen an weil irgend ne Lampe nicht geht, man könnte ja dann Antworten, jetzt stünde ja das Auto also braucht das Ding auch nicht gehen ;-)

Oder glaubtet ihr die Polizei würde sich im Gegensatz zu euch an das Schild halten müssen und dürfte nicht auf das Gelände?

Verbucht das mal unter wertvollen Erfahrungen, im doppelten Sinne.

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04.06.2005, 19:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Ich verstehe nicht, warum sich laufend leute darüber aufregen, dass sie mit nicht eingetragenen Teilen und solchem Kram erwischt werden.

Man kriegt hier fast alles eingetragen, solange es vernünftig gemacht ist.

Christian

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Haltlinie

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn