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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lana
01.06.2005, 19:34 Uhr

Strafe wegen runtergekurbelter Scheibe?

Hallo
ich habe heute einen Strafzettel bekommen, weil ich vergessen hatte eine Scheibe hochzukurbeln, und das Fenster also offen stand-ist anscheinend Verletzung der Sorgfaltspflicht.Soll ich das echt zahlen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
01.06.2005, 19:57 Uhr

zu: Strafe wegen runtergekurbelter Scheibe?

TB-Nr. 114124: "Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu
sichern" kostet 15 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
02.06.2005, 13:19 Uhr

zu: Strafe wegen runtergekurbelter Scheibe?

Waren die Türen abgeschlossen?
Hast Du ne Wegfahrsperre?

Wenn beides "Ja", dann ist das Knöllchen Blödsinn!
---> Widerspruch einlegen, weil Tatbestand nicht erfüllt

Wenn beides "Nein", dann kräftig ärgern über die Korinthenkackerei der Behörde, aber ZAHLEN und Klappe halten.

P.S.: Die ist KEINE Rechtsberatung ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
02.06.2005, 13:36 Uhr

zu: Strafe wegen runtergekurbelter Scheibe?

Würde auch widersprechen, und zwar aus dem gleichen Grund wie der Wächter.

Selbst eine Alarmanlage sollte doch reichen. Ein offenes Cabrio gilt ja schon mit heraufgekurbelten Scheiben als ausreichend abgesichert.

Ich denke aber, dass dies weniger mit Korinthenkackerei als mit leeren Kassen zu tun hat. Die Städte sind richtig klamm, in letzter Zeit hats in meinem Bekanntenkreis auch schon Verwarnungen wegen überfahrener Sperrflächen etc. gegeben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.06.2005, 14:06 Uhr

zu: Strafe wegen runtergekurbelter Scheibe?

---> Widerspruch einlegen, weil Tatbestand nicht erfüllt

Ein solcher Widerspruch hätte m.E. keine Aussichten auf Erfolg. Die Pflicht, das Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern, schließt auch bei Autos mit Wegfahrsperre ein, dass man Türen und Fenster schließen muss, weil das nun mal die grundlegendsten Maßnahmen sind, um zu verhindern, dass ein potentieller Autodieb überhaupt erst in das Auto gelangt.

Ich denke aber, dass dies weniger mit Korinthenkackerei als mit leeren Kassen zu tun hat.

Ich denke, es hat eher damit zu tun, dass die gesamte Versichertengemeinschaft (zumindest bei der Kaskoversicherung) unter den Folgen der vielen Autodiebstähle zu leiden hat, und man einen Dieb nicht noch durch offene Fenster einladen muss. Und es hat wohl auch damit zu tun, dass die Polizei nur noch mit dem Kopf schütteln kann, wenn auf dem Revier jemand auftaucht, der Anzeige erstatten will, weil man ihm sein Autoradio geklaut und den Innenraum ausgeräumt hat, und sich dann herausstellt, dass die Fenster offen waren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrweise führt zu hohem Kraftstoffverbrauch?

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