muellerka@web.de
30.05.2005, 09:13 Uhr
Wiederholt zu schnell
Hallo ich bin im Februar schoneinmal 1 Monat gelaufen weil ich auf der Autobahn 49 zu schnell war, und bin jetzt wieder geblitzt worden, mit 60 zu schnell (wahrscheinlich lern ichs nie). Weis jemand wie das strafmaß sich verschärft weil es ja eine wiederholungstat ist, oder ob der normale Bußgeldkatalog gilt??? Waren auch 2 verschiedene Bundesländer. Vielen Dank im vorraus
muellerka@web.de
30.05.2005, 13:11 Uhr
zu: Wiederholt zu schnell
D.h. es gilt obwohl es innerhalb von nem halben jahr zwei beträchtliche Überschreitungen waren der normale Katalog keine härteren Strafen. Dann bin ich beruhigt, 8 Punkte reichen fürs erste.
muellerka@web.de
30.05.2005, 13:37 Uhr
zu: Wiederholt zu schnell
Noch ne Frage, an der Stelle war 80km/h, und ich bin eben 140km/h gefahren, das Schild stand aber nicht direkt an der Straße, sondern da ist eine Doppelleitplanke, dann kommt ein Fahrradweg, und dann stand da erst das schild, und das ganze noch in ner langgezogenen rechtskurve, dürfen die das? Bzw. wenn da n Radfahrer gefahren is, und ich nen Zeugen dafür hab gilt das dann nicht???