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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern flindertje
24.05.2005, 20:17 Uhr

Geblitzt in Holland

Hallo!
Hat jemand Erfahrung mit Blitzern in Holland und deren Folgen? Bin Ostern leider geblitzt worden, hab den Bescheid jetzt zugeschickt bekommen...bin 13 km/h zu schnell gefahren und soll jetzt 57,00 € zahlen. Was passiert wenn ich nicht drauf reagiere oder gibt es vielleicht noch andere Lösungen?
Bitte helft mir...
Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
25.05.2005, 02:58 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

57 EURO ist doch nicht viel. Einfach zahlen!

35 EURO Verwarnungsgeld
+
22 EURO Gebühr glaub ich oder kA :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
25.05.2005, 08:47 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

Hallo!

Ein Kumpel wurde Ostern 2002 mit meinem Auto in Holland geblitzt. War wohl recht heftig - die wollten damals um die €150.-. Da ich aber kein holländisch lesen kann, hab ich den Bettelbrief einfach weggeschmissen. Bis heute kam nichts mehr. Dazu kommt, das ich nicht vorhabe nach Holland zu fahren.

Gruß
dr.swigg

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25.05.2005, 12:39 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

"35 EURO Verwarnungsgeld
+
22 EURO Gebühr glaub ich oder kA :) "

Wie kommst Du darauf? Es handelt sich hier meiner Meinung nach um den gängigen Regelsatz für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 11 und 20 km/h.

Das die Niederlande ein EU- Mitgliedsstaat sind ist der Strafbefehl voll gültig und kann auch von deutschen Exekutivkräften vollstreckt werden.
D.H.: Wenn Du nciht zahlst, geht alles seinen üblichen Weg, Erhöhung, Gericht, Zwangsvollstreckung, Ersatzhaft usw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.05.2005, 12:58 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

@ durbanZA:

Wie kommst du darauf, dass Bußgelder aus andeen EU-Ländern automatisch auch in Deutschland verfolgt werden können? Ein solches Gesetz ist zwar seit langem geplant, aber bislang gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

Meines Wissens gibt es nur zwei Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen hat, das auch die Verfolgung von Verkehrsordnunsgwidrigkeiten zulässt, das ist die Schweiz und Österreich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2005, 13:22 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

Ein allgemeinses Rechtshilfeabkommen gibt es M.W. auch mit den Niederlanden.... ich wer mal suchen, wenn ich dazu komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
25.05.2005, 13:50 Uhr

zu: Geblitzt in Holland

Davon weiss ich auch nichts. Mehrere Kollegen haben Bussgelder aus Holland bereits nicht bezahlt. Es kam nichts.

Einer wurde beim nächsten Mal allerdings solange in einer Kontrolle festgehalten, bis seine Frau mit Bargeld dort aufgetaucht ist. Wenn du also irgendwann wieder nach Holland willst, dann solltest du zahlen.

Christian

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt