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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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23.05.2005, 01:37 Uhr

zu: Ich find das ungerecht ...

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also wenn kein Einspruch einlegt wird, nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) , dann wird deine Probezeit automatisch um 2 Jahre verlängert, auch wenn du noch keinen Bescheid bezüglich Aufbauseminar bekommen hast und deine reguläre Probezeit schon zu Ende wäre.
Und die 2 zusätzlichen Jahre werden hintendran gehängt, es sind also nicht zwei Jahre ab dem Seminar oder so.

Als Trost kann ich dir zumindest sagen, dass 2 Jahre A-beschränkt davon nicht betroffen sind, da bleibt es bei 2 Jahren. Und jeder weitere A-Verstoß, den du vor Absolvierung eines Aufbauseminars noch begehst, hat auch zumindest keine Probezeitfolgen mehr.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird