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Bußgeld, Punkte, Probezeit
FLiszt
21.05.2005, 00:37 Uhr
XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
Der Freund eines Freundes des Sohnes meiner Mutter hat vorhin eine 1000er GSX-R (Bj. 2005) von einem Kumpel ausprobiert, und dazu auch ein geeignetes Stueck Autobahn eingebaut. Wie wir ja von Jamesbond wissen, will "man" ja manchmal auch die Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs ausprobieren, so auch in diesem Fall.
Leider hat er dabei wohl versehentlich den Anfang eines verdammten und an der Stelle voellig sinnlosen Geschwindigkeitstrichters uebersehen (hinter die Verkleidung geduckt bei dem Tempo passiert das leider leicht), und als schon 100 beschildert war, hat es auf einmal vom Mittelstreifen her rot geblitzt.
Kurze Zeit spaeter war da auch ein Privat-BMW unterwegs mit einem Blaulicht auf dem Dach, weiss der Geier wo der so ploetzlich herkam.
Der Fahrer hat dann an geeigneter Stelle die Autobahn verlassen, ist ueber ein paar Doerfer gefahren und hat sich und die Karre erstmal verschwinden lassen.
Mittlerweile ist der Fahrer wohlbehalten daheim und das Motorrad in einem Lieferwagen wieder zu dem Kumpel transportiert worden.
Nun die Frage: was wird passieren, wenn sich die Insassen des BlaulichtBMWs das Kennzeichen gemerkt haben (aeusserst unwahrscheinlich)? Der Fahrtipps-Bussgeldrechner schafft leider die Berechnung nicht.
Werden sie ernsthaft nach dem Fahrer und/oder der Maschine suchen?
Was soll der Fahrer tun: Auswandern, Selbstmord, Fremdenlegion?
Ernsthaft besorgt,
FLiszt
neon
21.05.2005, 01:09 Uhr
zu: XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
das kennzeichen werden sie wohl haben, aber
1) die polizei war vielleicht nur rein zufällig zu einen ganz anderen einsatz unterwegs...
2) der fahrer kann wahrscheinlich nur sehr schwer ermittelt werden... der halter kann ja immer sehr schön behaupten beim besten wille sich nich an den fahrer erinnern zu können...
FLiszt
21.05.2005, 01:56 Uhr
zu: XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
»das kennzeichen werden sie wohl haben, aber..«
Halte ich fuer wenig wahrscheinlich. Schon mal probiert, ein Kennzeichen zu lesen, von einem Fahrzeug das mit 200km/h vorbeikommt, in der Nacht?
»die polizei war vielleicht nur rein zufällig zu einen ganz anderen einsatz unterwegs...«
Hmmja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber dafuer haben sie eigentlich zu ambitioniert dranzubleiben versucht.
»der halter kann ja immer sehr schön behaupten beim besten wille sich nich an den fahrer erinnern zu können... «
Das wird er sicherlich im Zweifelsfall. Er hat ja bestimmt zum fraglichen Zeitpunkt fest geschlafen, war betrunken, gefesselt und bewusstlos, und hat gar nicht gemerkt wer ihm den Schluessel seines Gixxers weggenommen hat.
»... hat 178 ps ausprobiert bis zum anschlag?«
186 am Hinterrad, gemessen auf dem Rollenpruefstand. Die Kiste ist fuer Sportzwecke leicht modifiziert. Aber das macht das Kraut in dem Fall sicher nicht mehr fett.
»im ernstfall käme ich da auch "nur" auf 4 punkte, 3 monate fahrverbot und 375 euro«
Ach, das ist die Obergrenze? Cool, das war's ja fast wert ;-)
»denn wenn sie nur hinterherfahren ist die beweislage bekanntermaßen gleich null.«
... wenn da nicht der verflixte Blitzer im mittleren Gruenstreifen gewesen waere :(
Naja, ich halt euch auf dem Laufenden wenn sich in der Sache was tut.
Gruesse,
FLiszt
Georg_g
21.05.2005, 02:15 Uhr
zu: XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
Der Freund eines Freundes des Sohnes meiner Mutter hat vorhin eine 1000er GSX-R (Bj. 2005) von einem Kumpel ausprobiert
Der Freund eines Freundes des Sohnes der Mutter? Und das mit einer Maschine eines Kumpels? Die Fahrer-Feststellung dürfte sich als sehr schwierig erweisen, aber Rechtsberatung ist ja hier nicht erlaubt ;-)
Der Betreffende würde doch statt eines Fahrverbots auch ein Fahrtenbuch in Kauf nehmen, oder?
durbanZA
21.05.2005, 18:22 Uhr
at ursprung, fliszt and georg
Ursprung:
"denn wenn sie nur hinterherfahren ist die beweislage bekanntermaßen gleich null."
Wieso das denn? Geschwindigleitsmessungen durch Hinterher- oder sogar Vorausfahren ohne weitere Meßeinrichtungen sind erlaubt, gültig und voll beweiskräftig.
Georg
"Der Freund eines Freundes des Sohnes der Mutter? Und das mit einer Maschine eines Kumpels? Die Fahrer-Feststellung dürfte sich als sehr schwierig erweisen"
Ma überlegt, wer das sein könnte?
Wenn ich vom "der Freund eines Freundes des Sohnes meiner Mutter" spreche, dann rede ich von wem? ---- ja richtig, von mir selbst.
Fliszt
hast Du schon die Bank erwähnt, die ihr vorher überfallen habt und die durchbrochene Straßensperre?
FLiszt
21.05.2005, 21:08 Uhr
zu: XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
»Ma überlegt, wer das sein könnte?
Wenn ich vom "der Freund eines Freundes des Sohnes meiner Mutter" spreche, dann rede ich von wem? ---- ja richtig, von mir selbst.«
Eeehg! Nur mal vorsichtig, mit Dingen, die du nicht beweisen kannst und die im Reich der Vermutungen anzusiedeln sind! Ich zitiere dich aus einem anderen Thread:
»Zweitens macht sich ... u. U. der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB schuldig macht, und das kann Ärger geben.«
Also nie was unbeweisbares behaupten! ;-)
... Ausserdem fahr ich eine aeltliche Honda, die geht mit sehr grossem Anlauf "gerade mal" 240 (reicht ja auch).
»Bei Messungen aus hinterherfahrenden Streifenwagen sind die Toleranzen höher (10-20%).«
Nun, der hat nix gemessen und ist auch nicht hinterhergefahren. Der Fahrer hat erzaehlt, der Zivilwagen sei etwa 500 Meter nach dem Blitzer auf dem Autobahnparkplatz gestanden, von wo aus er gestartet sei. Er hat den BMW wohl aus dem Augenwinkel auf dem Beschleunigungsstreifen einfahren sehen, stark beschleunigend.
Der Fahrer sagt, es sei denen sicherlich unmoeglich gewesen, das Kennzeichen zu merken, weil er ja auf der linken Spur einer dreispurigen Autobahn war.
» hast Du schon die Bank erwähnt, die ihr vorher überfallen habt und die durchbrochene Straßensperre?«
Nein, die Bank stand ja unspektakulaer und friedlich im Gemeindepark, und liess den Ueberfall ueber sich ergehen, und die Strassensperre stellte sich als Henry heraus, beim Versuch einen LKW zu ueberholen :-)
Gruessli,
FLiszt
][
22.05.2005, 16:19 Uhr
zu: XXX km/h zu schnell (ausserhalb), Folgen?
>und die Strassensperre stellte sich als Henry heraus, beim Versuch einen LKW zu ueberholen :-)<
Ich schmeiss mich weg.
Fliszt, ich würde mir deswegen keine Sorgen machen, ich halte es unter den gegebenen Umständen für nahezu unmöglich, das Kennzeichen zu erkennen, und selbst wenn, ist das allerschlimmste was passieren kann, die Aufforderung zur Führung eines Fahrtenbuchs. Aber, wie ich schon woanders gesagt habe, ich kenne mehrere Leute, die in einer ähnlichen Situation waren und denen bei einem WEITEREN Vorfall dieser Art das Fahrtenbuch angedroht wurde.
Gruß,
Christian
der sich jetzt auch noch ein bisschen draussen austoben wird.
durbanZA
22.05.2005, 16:24 Uhr
ursprung
ursprung
als Beweismittel reicht die Zeugenaussage des Beamten. Bei Messungen durch Hinterher- und Vorausfahren müssen erhöhte Toleranzen berücksichtigt werden, die in den Bundesländern zwischen 15 und 22 % variieren.
glaubst Du es mir oder soll ich Dir Beweise liefern?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?
Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
Die Regel "rechts vor links"
Die Zeichen des Polizeibeamten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Links weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem Motorrad fahren
Der Radfahrer muss mich vorbeilassen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
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