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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern white
16.05.2005, 19:23 Uhr

können betrunkene fußgänger bestraft werden?

wenn ich als fußgänger von der polizei angehalten werde, weil ich offensichtlich zu viel getrunken habe. kann das dann irgebdwelche auswirkungen auf meine fahrerlaubnis haben? oder irgendwelche anderen strafen (außer ausnüchterungszelle) nach sich ziehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:08 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Es hat natürlich keine Konsequenzen für den Führerschein, wenn die Polizei einen betrunkenen Fußgänger sieht oder kontrolliert.

Etwas anderes wäre es, wenn die Polizei aus bestimmten Gründen den Verdacht hat, dass jemand alkoholabhängig ist. Wenn also eine Person jeden Vormittag schon am Straßenrand herumsitzt und reichlich Schnaps konsumiert und dadurch der Polizei auffällt, könnte ein solcher Verdacht auf Alkoholabhängigkeit begründet sein. Die Polizei kann dann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde machen, die dann z.B. eine MPU anordnen kann.

Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

Die ursprüngliche Fragestellung war aber sicher nicht auf einen solchen Fall bezogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:11 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Kleine Korrektur:

>Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

"Klärung bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" ist nicht § 14, sondern §13 FeV.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Flussläufen

An Seen

In Moorgebieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren