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Bußgeld, Punkte, Probezeit
][
09.05.2005, 15:36 Uhr
Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Mahlzeit.
Nachdem ich mir gestern - ich war mit Skates unterwegs (!) - eine mündliche Verwarnung und einen Platzverweis ( den hätten sie sich auch sparen können, ich fuhr ja eh schon...) wegen des warnens vor Wegelagerern eingehandelt habe frage ich mich, was das eigentlich für ein Verstoss sein soll.
Habe mal den Bußgeldkatalog durchgeblättert, ausser "falsches Benutzen von Lichtzeichen" (das habe ich ja nicht gemacht) aber nichts gefunden, die Suchfunktion war auch wenig ergiebig.
Gruß,
Christian,
der sich fragt, ob er die Verwarnung nur wegen seiner Frechheit bekommen hat.
Georg_g
09.05.2005, 16:39 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Das Warnen vor einer (Geschwindigkeits-/Polizei-)Kontrolle ist zunächst mal weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Du hast als nichts "Verbotenes" getan.
Beim Warnen mit der Lichthupe wird man im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog natürlich fündig, da man hier ja die Lichthupe benutzt hat, ohne dass die Voraussetzungen der StVO vorgelegen hätten.
Beim Warnen mit Handzeichen ist eigentlich schon die mündliche Verwarnung ein sehr fragwürdiges Mittel. Die Grundlage hierfür und für den Platzverweis findet sich aber nicht in der StVO, auch nicht im StGB oder im OWiG, sondern in den Landespolizeigesetzen.
Dort heißt es (sinngemäß, da die Formulierungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können): "Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten."
Wenn du mir das Bundesland mitteilst, in dem du wohnst, kann ich dir das gerne raussuchen.
Zu diesem Thema gibt es übrigens auch reichhaltige, aber keinesfalls einheitliche Rechtsprechung. Bei Interesse suche ich dir gerne ein paar Urteile heraus.
Pascal
09.05.2005, 17:26 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
"Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten."
Daß ich nicht lache. Christian soll mit seinem freundlichen Hinweis die öffentliche Sicherheit (so wie Osama bin Laden) bzw. Ordnung gefährdet (!) haben? Lächerlich.
Also, wer das aus dem Paragraphen herausliest, muß wirklich SEHR viel Phantasie haben.
Apropos, wieviel kostet denn das betätigen der Lichthupe? Wüßte gern, ob es mir das wert wäre!
durbanZA
09.05.2005, 17:29 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
"Daß ich nicht lache. Christian soll mit seinem freundlichen Hinweis die öffentliche Sicherheit (so wie Osama bin Laden) bzw. Ordnung gefährdet (!) haben? Lächerlich. "
Die entscheidende Stelle ist auch nicht zitiert: "Werden die Exekutivbehörden an der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufhaben gehindert, können Pltzverweise ausgesprochen werden".
Georg_g
09.05.2005, 18:05 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
"Apropos, wieviel kostet denn das betätigen der Lichthupe? Wüßte gern, ob es mir das wert wäre!"
10 Öre. Wenn du dich allerdings ggü. der Polizei rechtfertigen würdest ("Das ist doch Abzocke! Da wird man die anderen doch warnen dürfen!"), dann könnte man von Vorsatz ausgehen und das Verwarnungsgeld anheben.
@ durbanZA:
"Werden die Exekutivbehörden an der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufhaben gehindert, können Pltzverweise ausgesprochen werden".
Kannst da mal die Quelle dieser Vorschrift angeben?
][
09.05.2005, 18:38 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Danke für die Antwort. Ich wohne in NRW, aber mach dir bitte keine Mühe, so wichtig ist mir das ganze nun auch wieder nicht.
Fand es nur etwas lächerlich, mir mit nem Streifenwagen hinterherzufahren. Die haben sich wahrshceinlich gewundert, warum plötzlich alle genau 70 fahren...
Einen fahrenden Skater des Platzes zu verweisen ist mindestens genauso lächerlich. Ich kann ja schlecht verdunsten.
Unverschämt fand ich es hingegen, mich mit "Du bist aber fleissig" zu begrüssen. Hab dann ganz frech mit "Du irgendwie garnicht" zurückgeschossen. Dann kamen Verwarnung und Platzverweis.
Gruß,
Christian
durbanZA
09.05.2005, 20:10 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Mußt Du mal in den Urteilen des LG Itzehoe gucken, ich habs aus "Urteile öffentliches Recht" oder so ähnlich, ich seh nochmal nach. War eher sinngemäß zitiert (ok, ich werde ein bisschen rot, weil ich ungenau zitiert hab, ohne mich an die Quelle erinnern zu können)".
Hab aber hier noch ein Urteil vom OVG Münster (Az.: 5 B 2601/96):
"Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs 1 Po1G NW dar."
Soll ich die Urteilsbegründung auch noch reinstellen?
durbanZA
09.05.2005, 23:51 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Aktuelle Gerichtsurteile verbieten aber auch die "Radarfalle - find- ich- gut"- Aktion.
diezge
10.05.2005, 07:22 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Hallo,
ich kann mir vorstellen, daß es der Polizei nicht paßt, wenn man vor Radarfallen warnt, denn der Polizei ist ja nicht zufrieden, wenn sich alle an die Geschwindigkeiten halten, sondern sie will abkassieren.
Jetzt bring ich aber mal eine ganz andere Version des Warnens ins Spiel:
Private Radiosender dürfen die Radarfallen per Rundfunk vermelden. Die Informationen bekommen sie von aufmerksamen Autofahrern, die beim Radiosender anrufen. Dazu richten Radiosender kostenlose 0800-Rufnummern ein. Sinngemäß ist das doch genau das Gleiche. Warum ist das nicht verboten?
Gruß,
diezge
FLiszt
10.05.2005, 09:36 Uhr
Was auch immer es kostet - macht es trotzdem!
Mir und Generationen von Autofahrern hat das "Warnen" vor einer Radarfalle schon mehr als einmal den Fuehrerschein bewahrt, bzw. viel Geld gespart.
Wer sich Lichthupe nicht traut, macht halt Handzeichen (flach ausgestreckte Hand, Handflaeche nach unten, "beschwichtigende" Bewegungen nach unten). Wenn sie einem deswegen auch noch was wollen, hat man halt gerade seinen Aussenspiegel eingestellt...
»ich kann mir vorstellen, daß es der Polizei nicht paßt, wenn man vor Radarfallen warnt, denn der Polizei ist ja nicht zufrieden, wenn sich alle an die Geschwindigkeiten halten, sondern sie will abkassieren.«
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Sie wollen ja die Verkehrssicherheit erhoehen, indem sie an besonders gefaehrlichen oder unfalltraechtigen Stellen die Einhaltung der Geschwindigkeiten ueberwachen.
Ergo ist es absolut im Sinne der Polizei, wenn ein Verkehrsteilnehmer seine Mitstreiter dazu bringt, die Geschwindigkeiten einzuhalten.
Eigentlich sollten sie sich dafuer bedanken.
Grusz,
FLiszt
henry
10.05.2005, 09:58 Uhr
wovor wird denn hier gewarnt? wo ist die gefahr?
liegt etwa eine gefahr vor, wenn die polizei die einhaltung der geschwindigkeit mit messungen überprüft und ggfs einschreitet?
wie wärs zur abwechslung mal, die vorgaben zu beachten?
FLiszt
10.05.2005, 10:14 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
»liegt etwa eine gefahr vor, wenn die polizei die einhaltung der geschwindigkeit mit messungen überprüft und ggfs einschreitet?«
Ja. Vielleicht nicht fuer dich und mich, denn wir fahren ja fast immer vorschriftsmaessig, aber fuer den Entgegenkommenden, der das vielleicht gerade nicht tut. Und der ist auch unser Partner im Verkehr, also warnen wir ihn vor der Gefahr.
»wie wärs zur abwechslung mal, die vorgaben zu beachten? «
Genau dazu bringen wir die Leute ja, durch das Warnen.
Gruesse, FLiszt
P.S. fein Henry dass es dich auch noch gibt, ich dachte schon du waerst verschollen - welcome back ;-)
henry
10.05.2005, 11:00 Uhr
na, dann ist ja alles gut!
ich dachte schon, hier will sich jemand um buß- oder verwarnungsgelder drücken, oder gar seinen lappen behalten.
durbanZA
10.05.2005, 11:27 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
"Genau dazu bringen wir die Leute ja, durch das Warnen."
Wir bringen die Leute dazu, einmal für 100 Meter langsamer zu fahren. Danach wieder Vollgas.
][
10.05.2005, 12:49 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Dass ich es weiterhin mache ist klar - Lichthupe mache ich aber nicht, weil ich die Handbewegung eindeutiger finde.
Zu denen, die gegen das warnen sind:
Auch wenn ich sowas noch nie gesehen habe - vor einer Radarkontrolle vor einem Kindergarten zur Mittagszeit würde ich vielleicht garnicht warnen. Wenn aber an einem Sonntagmittag, bei schönem Wetter und ein wenig Freizeitverkehr auf einer langen Geraden in einem 70er Bereich geblitzt wird, gehts ums Geldverdienen. Bis auf die eine Hecke, hinter der die Jungs standen sind rechts und links nur Felder...
>ich dachte schon, hier will sich jemand um buß- oder verwarnungsgelder drücken, oder gar seinen lappen behalten.<
Und dann hast du erst meinen Namen und dann mein Posting gelesen und warst maßlos enttäuscht...
Michael (Wien)
10.05.2005, 15:49 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
»Und gehst Du etwa davon aus, dass der Großteil der dort geblitzten genau unterscheidet zwischen "Kindergarten" und "abgelegene gefahrlose Strecke"?«
Manche sicher. Und ironischerweise ist es eben so, dass man vom Tempokontrollaspekt her gefahrloser vor einem Kindergarten anstoffen kann als auf einer gut ausgebauten Strecke mit einsehbarem und leerem Outfield.
»Mit Sicherheit nicht, wer sonst auch gerne mal schneller als erlaubt fährt, wird dies mit Sicherheit auch mal in anderen Bereichen tun, auch wenn vielleicht nur unbewusst. Ich muss solchen Leuten ja hin und wieder ewig lange folgen und da gibt es keinen Unterschied ob ausserorts, innerorts, Schule oder Industriegebiet.«
Das sind aber meistens die "langsameren" bzw. inaktiven Fahrer. Sicher gibt's auch welche, die überall deutlich schneller fahren als erlaubt, aber dass du als Regelbefolger denen dann ewig lange folgen musst, erscheint mir unlogisch :-?
»Ich finde es schon vollkommen in Ordnung, dass auch an "ungewöhnlichen" Stellen mal geblitzt wird.«
Es sind eigentlich eh die gewöhnlichen Stellen.
lG, Mike
Waechter im All
10.05.2005, 17:16 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Ich kann (oder will?) die ganze Debatte eigentlich nicht verstehen:
Offiziell heißt es, Geschwindigkeitskontrollen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit. Das heißt doch: Im Grunde sollte nur da geblitzt werden, wo schnell fahren besonders gefährlich ist. Das ist aber a) praktisch meistens nicht der Fall, sondern geblitzt wird dort, wo breite, gut ausgebaute Straßen zu schnellerem Fahren geradezu einladen. Okay: Niemand wird GEZWUNGEN, schneller als erlaubt zu fahren. Aber trotzdem: Gefahr ist dort meistens nicht vorhanden.
Und b): Wenn Blitzen nur der Verkehrssicherheit im Sinne eines relativ geringen Tempos auf der Straße dient, warum regen sich Behörden dann auf, wenn der Gegenverkehr die Fahrer vor der Radarfalle warnt und sie daraufhin ihr Tempo reduzieren? Genau dieser Effekt - mäßiges Tempo - soll doch durch die Geschwindigkeitskontrolle erzielt werden. OFFIZIELL!
Mir erscheint die ganze Debatte durchaus recht verlogen bzw. geheuchelt! Wir hatten das Beispiel weiter oben ja schon: Die wenigsten Radarkontrollen stehen vor nem Kindergarten, die meisten auf "freier Wildbahn".
Ich sehe keinen Grund, warum sich jemand über das Warnen vor dem Blitzer aufregen sollte. Entweder dient der Blitzer nur dem Geld verdienen - dann ist das Warnen nicht schlimm. Oder er steht an einer gefährlichen Strecke - dann ist das Warnen auch nicht schlimm, weil dadurch die Verkehrsteilnehmer langsamer fahren.
Und nun beweise mir einer nen Denkfehler in meiner Argumentation! :-)
Michael (Wien)
10.05.2005, 17:52 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
»Schnelles fahren heisst aber auch, dass häufiger überholt wird«
Nicht wenn alle schön zügig dahinströmen ;-) Und schnelles Fahren heißt ggf. auch, dass Überholvorgänge schneller abgeschlossen sind, v.a. wenn der Überholte ein wenig mithilft.
»wer musste nicht schon einmal wegen eines solchen Fahrers selber bremsen«
Wegen eines langsameren Fahrers, den man nicht gleich überholen kann? Das ganz sicher *g*
lG, Mike
Michael (Wien)
10.05.2005, 18:14 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
»Ja und? Dafür legt man in der kürzeren Zeit aber auch eine größere Strecke zurück.«
Genau das will ich ja auch! :-) (allgemein, nicht beim Überholen)
»Wenn sich jemand an die Vorgaben hält, dann wirst Du kaum eine Chance haben ihn überhaupt überholen zu können.«
Da wird der AngryAngel aber traurig sein, dass er kaum je jemanden überholen kann *gg*
lG, Mike
][
10.05.2005, 18:24 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Wie süß, Heuschrecke gegen den Rest der Welt.
Wie auch immer, ich werde weiter warnen, weiter so fahren, wie ich will, das tun - wie selbst Heuschrecke zugeben musste - ja eh alle und mich auch gerne von anderen warnen lassen.
In dem Sinne,
gute Fahrt.
Michael (Wien)
10.05.2005, 19:02 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
»Doch wehe mir küsst irgend jemand wegen überhöter Geschwindigkeit mein Auto, dann wird's ungemütlich; nicht nur für mich.«
Und wenn's wegen Unaufmerksamkeit/ Nichtblinken/ Nichtgucken/ Vorrangverletzung o.ä. passiert, dann ist es für alle Beteiligten gemütlicher?
lG, Mike
jimmy_18
10.05.2005, 20:49 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Hupe gedrückthalten und Lichthupenfeuer.
Bei bisher 4 Malen nie deswegen angehalten worden, und die meisten checken es...
Bin selber auch schon gewarnt worden, das gebe ich mit Dank zurück.
guest123
11.05.2005, 00:45 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Was würde eigentlich passieren, wenn man mit der Lichthupe warnt, und beim Freund und Helfer die Begründung angibt:
Man wollte den Gegenverkehr vor Gefahr warnen. Man erkannte nämlich, dass es durch die Radarfalle zu starken Bremsmaneuvern kommen könnte, und dadurch hohe Gefahr für Auffahrunfälle entsteht.
henry
11.05.2005, 08:33 Uhr
was soll's? ihr wißt alle genau, daß heuschrecke recht hat!
was könnte als beispiel für den ausdruck dienen: "etwas an den haaren herbeiziehen"?
richtig: wegen radarmessungen kann es zu gefährlichen situationen kommen, weil die zu-schnell-fahrer wegen der radarmessung heftig bremsen. (dabei bremsen sie ja nur, weil sie von mitfühlenden zeitgenossen "gewarnt" werden.)
oder: durch das warnen helfen wir der polizei, daß die geschwindigkeitsvorgaben eingehalten werden. es darf stirngerunzelt werden.
jimmy_18
14.05.2005, 18:33 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
"jo.....very elegante weise...
und ansonsten fahrradfahrer? "
huh? den zusammenhang verstehe ich nicht wirklich.
Beim Warnen nur mit Lichthupe besteht das Problem, das die meisten denken sie hätten Licht an/aus bzw. sie würden mich kennen.
xgoedex
14.05.2005, 19:31 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Habe hier unter folgendem Link ein interessantes Urteil gefunden:
http://www.anwaltverein.de/03/04/2004/pmv21-04.htm
l
durbanZA
28.06.2005, 14:16 Uhr
zu: Was kostet eigentlich das warnen des Gegenverkehrs?
Hast Du nix zu tun?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte
Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Sie müssen
- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist
- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will
- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte
Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?
Parken auf der Fahrbahn
Halten am rechten Fahrbahnrand
Parken auf dem Seitenstreifen
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