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Bußgeld, Punkte, Probezeit
meisterLars
30.04.2005, 19:57 Uhr
gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Mahlzeit!
Folgendes ist einer bekannten letztens passiert:
Sie hat abends ein paar runden durch die Stadt gedreht, dummerweise auch jedesmal an der Hauptwachtmeisterei dran vorbei. Irgendwann kam dann die Kelle. Denn sie hatte ja Licht (ok, war auch dunkel) und Nebler an (obwohls nich neblig war...).
Dann kams...
Allgemeine Verkehrskontrolle. Sie ham Nebler an. Dafür gabs dann ein Ticket.
Dann kam noch die Frage, ob sie Alkohol getrunken hatte. In ihrem jugendlichen Leichtsinn hat sie dann auch zugegeben, vor zwei Stunden ein Glas Bier getrunken zu haben.
Dann durfte Sie pusten.
Irgendwie hat aber der Alcomat trotz mehrmaliger Versuche nich gefunzt.
Dann durfte sie mit auf die Wache.
Da hat es dann beim sechsten(!!!) mal pusten funktioniert und das Teil hat 0,25mg/l, also 0,5 Promille angezeigt.
Am Rande sei erwähnt, daß sie vor dem pusten nichts trinken durfte...
Später ist ihr dann eingefallen, daß sie beim Runden drehen bei nem Zwischenstop einen Eßlöfel Echinacea (zur Stärkung der Abwehrkräfte, hat jede Menge Allohol) zu sich genommen hat. Danach hat sie nix mehr getrunken. So ist wahrscheinlich ihr Atemalkoholwert dermaßen hoch gewesen.
Jetzt ist der Anhörungsbogen gekommen.
Lohnt es sich, dagegen anzugehen?
Das Problem ist nämlich, daß diese Aktion drei Tage vor Ende ihrer Probezeit stattgefunden hat...
Noch was...
Beim pusten hat eijn W8meister sie gefragt, ob sie nicht lieber ne Blutprobe abgeben würde, weil das pusten nicht klappt. Daraufhin hat sie bejaht, die Sheriffs hatten aber anscheinend kein Bock.
Das wars.
Ist ne sehr verzwickte Angelegenheit.
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten.
Gruß
Lars
PS: Und bitte keine Antworten im Stil von "selber schuld, wer trinkt muß auch mit den Kosequenzen blablabla".
Die helfen keinem weiter.
durbanZA
30.04.2005, 20:33 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Du fragst Dich, ob es ene Chance gibt, gegen den Vorwurf anzugehen.
Diese gibt es immer, wenn jemand zu Unrecht beschuldigt würde.
Das soll jetzt kein "selber- Schuld- Gelaber" sein, aber es ist ja nunmal so: Deine Bekannte ist mit 0,5 0/00 Auto gefahren und hat sich damit ordnungswidrig verhalten. Es ist egal, woher der Alkohol kommt, ob vom Vodka oder von Klosterfrau- Melissengeist oder von der Malaria- Impfung.
Also.. ich sehe so keine Begründung, die einen Einspruch rechtfertigen würde...
xgoedex
30.04.2005, 20:49 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Aber genau!
Hat deine Bekannte etwa auch eine ganze Besteck-Schublade im Auto oder nur den Eßlöffel fürs Echinacea?
Auch ein Glas Bier vor zwei Stunden (wenn's nicht gerade ein Oktoberfestglas war) und ein Eßlöffel Echinacea rufen nicht 0,5 Prom. hevor.
Und Restalkohol im Mund-/Rachenraum erkennen die stätionären Alcotestgeräte. Außerdem sind es an dem Gerät mindestens zwei "Pustedurchgänge" für ein auswertbares Ergebnis. Dabei werden beide Ergebnisse automatisch abgeglichen. Bei Alkoholkonsum kurz vor der Messung ist die Differenz beider Ergebnisse zu hoch und das Ergebnis damit ungültig.
Wenn man Zweifel an dem Gerät hat, kann man stets ersatzweise eine Blutprobe fordern. Es ist also relativ uninteressant, ob die Beamten darauf Bock haben oder nicht.
neon
30.04.2005, 23:54 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
also ich würde sagen, wenn die polizei keine blutprobe genommen hat dann hat deine bekannte auch nix weiter zu befürchten... 0,5 Promille is ja gerade noch an der grenze zum legalem...
DaRealAd
01.05.2005, 00:21 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Die Messung auf der Wache hat sicherlich mit einem geeichten stationären Gerät stattgefunden und nicht mit einem Hand-Testgerät. Diese Messung ist dann auch gerichtsverwertbar. Und ab 0,5 Promille gibt es eben (für Ersttäter) 250 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß (Also Nachschulung, PZ-Verlängerung..).
FLiszt
01.05.2005, 04:13 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
»Die Messung auf der Wache hat sicherlich mit einem geeichten stationären Gerät stattgefunden und nicht mit einem Hand-Testgerät. Diese Messung ist dann auch gerichtsverwertbar.«
Meiner Meinung nach ein klares Nein.
Guggstdu:
http://www.fahrtipps.de/recht/stvg.php?par=24a
In dem Gesetz ist ganz eindeutig und explizit von einer Alkoholkonzentration im Blut die Rede.
Da koennen sie stationaere Geraete eichen wie sie wollen, ich wuerde Einspruch einlegen, sollte da was kommen.
Tja, wenn ich nicht sowieso Antialkoholiker waere..
Prost,
FLiszt
FLiszt
01.05.2005, 09:20 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Hmmja, ich hab mich wohl geirrt, weil genauso explizit ist im Gesetz von diesen 0.25mg/l die Rede.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das kann ich Nachts um 4 nach einer Party wohl nimmer.
Wie man sieht, antialkoholisch nuetzt auch nicht immer ;-)
Tja, also wird's mit dem Anfechten wohl nix, es duerfte wohl gelten was DaRealAd gesagt hat.
Grusz,
FLiszt
neon
01.05.2005, 14:08 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
schläft du immer nur so kurz??
früher kam ich auch mal mit 4 stunden schlaf aus aber mittlerweile nicht mehr...
FLiszt
01.05.2005, 23:10 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
»schläft du immer nur so kurz??«
Normal nicht, aber heut morgen ist die MotoGP in China gefahren, da haelt mich nix im Bett.
Und als ich gesehen habe, was die Herren Rossi, Jaques (!!!!!), Melandri und Co im chinesischen Regen aufgefuehrt haben, war jede Muedigkeit sofort wie weggeblasen. Einfach nur sensationell.
Grusz,
FLiszt
Georg_g
02.05.2005, 05:56 Uhr
zu: gepustet, Probezeit, alles etwas komisch...
Also, deine Bekannte dreht ihre Runden durch die Stadt, um allen Passanten ihre tollen Nebelscheinwerfer zu zeigen. Zwischendurch bekommt sie Angst vor grippalen Infekten, hält an und nimmt ein Löffel Echinacea zu sich. Mit derart frisch gestärktem Immunsystem dreht sie weiter ihre Runden, immer auf und ab am Polizeirevier vorbei bis sie schließlich angehalten wird.
Und bitte keine Antworten im Stil von "selber schuld, wer trinkt muß auch mit den Kosequenzen blablabla".
Tja, selber schuld, wer trinkt, muss auch mit den Kosequenzen blablabla. Und wer Alkohol getrunken hat, sollte wenigstens die Nebelscheinwerfer auslassen. Aber es sind auch ja auch schon Einbrecher geschnappt worden, die von der Polizei eigentlich nur wegen einer defekten Kennzeichenbeleuchtung angehalten wurden.
Echinacea hat übrigens 22 Vol-% Alkohol. Ein Esslöffel davon entspricht also etwa dem Konsum eines kleines Schluckes Bier.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte
Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?
Verkehrszeichen 2
Verkehrszeichen 3
Verkehrszeichen 1
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Über Schachtdeckeln
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
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