jukijuk
21.04.2005, 23:17 Uhr
Stoppschild angehalten trotzdem Unfall
Hallo !
Ich habe mal eine Frage.
Bin an ein Stoppschild gefahren und habe angehalten .
Schaute nach rechts und links und sah ein Auto von rechts kommend in weiterer Entfernung .
Ich habe dann die Kreuzung überfahren,aber das von rechts kommende Auto hat mich am hintern rechten Seitenteil voll erwischt.
Ist das "Grob Fahrlässig"gehandelt.
Bitte um eure Mithilfe.
Freue mich sehr auf Antworten.
MFG
Jura
22.04.2005, 09:44 Uhr
zu: Stoppschild angehalten trotzdem Unfall
NIchts für ungut, wenn du aber losgefahren obwohl er wohl nicht so weit war, dann wird er keine 50% abgeben müssen...
Es sei denn, du kannst beispielsweise ihm was zur Last legen, z.B. erhöhte Geschwindigkeit, dies zu beweisen ist aber eine andere Sache die höchst schwierig werden könnte...
xgoedex
22.04.2005, 11:04 Uhr
zu: Stoppschild angehalten trotzdem Unfall
Es könnte schon einiges für eine überhöhte Geschwindigkeit des Anderen sprechen. Immerhin hattest du die Kreuzung schon fast überquert, als dich der Andere doch noch hinten rechts erwischt hat. D.h. aus Sicht des Anderen hast du seine Fahrtrichtung von links kommend gekreuzt. Dann hast du seine Fahrbahnbreite schon fast vollständig überquert, bevor er noch die hintere Ecke erwischt hat. Also eigentlich genug Zeit zum Reagieren (es sei denn, man ist viel zu schnell).
Aber wie schon gesagt wurde, ist es sehr schwer, das nachzuweisen. War denn die Polizei vor Ort? Vielleicht war eine entsprechend lange Bremsspur des anderen Pkw festzustellen. Das in Verbindung mit dem Schadensbild könnte für einen Sachverständigen was bringen.
Wenn du beabsichtigst rechtl. Schritte einzuleiten, dann solltest du dir die Stelle nochmal anschauen und dir aufschreiben, in welcher Höhe genau sich der andere Pkw befunden hat, als du in die Kreuzung eingefahren bist (Hausnr. o.ä.), so lange die Erinnerung noch frisch ist.
Sprich dich mit deiner Versicherung ab und mach dir Gedanken, ob du einen Anwalt aufsuchen möchtest, wenn du Bußgeld und Punkte (evtl. Nachschulung wg. Probezeit?) nicht einfach hinnehmen möchtest.