APS
20.04.2005, 16:31 Uhr
Nachschulung???
Hallo,
habe folgende Frage: Ist es möglich dass man auf Grund einer Straftat (beispielsweise Überholen in 30er Zone), die in Augen der Polizei riskant anzusehen war, zu einer Verkehrserziehung (nach der Probezeit!!) gezwungen werden kann? Also durch das Einsetzen der Polizei am Landratsamt, und nicht etwa durch Erreichen einer bestimmten Punktezahl in Flensburg.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??
MfG APS
Alex
20.04.2005, 16:35 Uhr
zu: Nachschulung???
Wieso soll übeholen in der 30er Zone eine Straftat sein? Das ist es ja nichtmal im Überholverbot.
So viel ich weis kann die Polizei dich nicht zur Nachschulung schicken - also die Polizei selber kann dich eh nie dahinschicken aber das nur so am Rande...
Alex
20.04.2005, 16:47 Uhr
zu: Nachschulung???
@Jamesbond: Ich habs halt drauf ;)
Damit meine ich diese Verkehrserziehung von der APS gesprochen hat - in seiner überschrift heisst es auch NAchschulung. Ich war mir nur nicht 100% sicher ob es nicht für Leute die nicht mehr in der Probezeit sind auch so etwas gibt desshalb habe ich "ich glaube" geschrieben.
Georg_g
20.04.2005, 17:13 Uhr
zu: Nachschulung???
Neben den beiden Arten der Aufbauseminare (ASF während der Probezeit bzw. ASP bei 14 Punkten) gibt es tatsächlich noch die Möglichkeit, dass ein Verkehrsteilnehmer zum sog. Verkehrsunterricht verdonnert wird, der nach der VwV vorzugsweise an Sonntagen durchgeführt werden soll.
Ich weiß nicht, inwiefern von dieser Möglichkeit heutzutage noch Gebrauch gemacht wird, zumindest ist mir kein einziger Fall bekannt, wo jemand zum Verkehrsunterricht gemusst hätte. APS, du wärst also der erste Fall, von dem ich Kenntnis erlange. Musst du denn hin?
Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich davor zu schützen??
Nein, außer so zu fahren, dass man keine Ordnunsgwidrigkeit begeht.