Mobilephone123
17.04.2005, 22:07 Uhr
Bußgeld/Vorladung/Probezeit
Hallo,
Angeblich habe ich am 15.10.04 eine rote Ampel überfahren. Der Bußgeldbescheid wurde mir am 21.12.04 zugeschickt. Doch der Polizeibeamte hat sich 100% geirrt, was Fotos und zusätzlich 2 Zeugen belegen können. Ich bin zum 6.5.05 vorgeladen.
Nun habe ich zwei Fragen:
- Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? Wie ist da die gesetzliche Regel? Also müsste ich dann ggf. im Falle eines Bußgeldbescheid (ich bin zwar unschuldig) kein Aufbauseminar machen und meine Probezeit wird nicht verlängert?
- Was kostet so ein Verfahren? Wenn ich ggf. für Schuldig gesprochen werde.
Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für die Hilfe.
xgoedex
17.04.2005, 23:29 Uhr
zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit
»Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? «
Nützt leider nix. Es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes, d.h. der 15.10.04
n00bmare
18.04.2005, 07:21 Uhr
zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit
hmm.... so wie du den text schreibst scheint es mir, dass du dir deiner unschuld gar nicht so sicher bist!