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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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12.04.2005, 22:10 Uhr

Kosten Aufbauseminar

Bin 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit an einer Ampel in Frankfurt wegen 0,3 sek rotlicht fotografiert worden :-).

Nach hin und her, auch mit Anwalt, steht mir eine Nachschulung, alias "Aufbauseminar" ins Haus.

Hier auf der Fahrtipps.de Seite hab ich so ein Richtmaß für Fahrschulhonorar zwischen 200 und 250 € gelesen.

Bei uns im Saarland gibt es ne Koordination von Nachschulungen. Die "nette" Frau will gerne 200 € Anzahlung plus 150-200 €, wie sie anscheinend gerade gelaunt ist.

Das Geld geht laut aussage der Frau voll an die Fahrschule, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Darüber hinaus, kann ich nicht zu jedem Termin erscheinen, da ich einen auf je 1 Monat befristeten Arbeitsvertrag habe, wobei ich den Urlaub erst nach dem abgearbeiteten monat nehmen kann.

Somit droht mir beim Fernbleiben der Arbeitsstelle der Arbeitsplatzverlust. Ausserdem fehlt mir das Geld, was ich brauche.


Ist dieser Preis "normal" für eine "normale" Nachschulung?!
Ist das die Regel, dass man sich bei einer "Koordinierungseinrichtung", in meinem Fall eine Familie, anmeldet?!!

Fragen über Fragen, ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen.

Vielen Dank & Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reza
14.04.2005, 10:59 Uhr

zu: Kosten Aufbauseminar

Ich hab mal ne generelle Frage zum Aufbauseminar.
Sollte eigentlich einen Bescheid bekommen,es wurde aber bis jetzt nur ein Bußgeldbescheid geschickt.Warte jetzt schon ca. einen Monat auf das andere. Gibt es da auch so etwas wie eine 3monatige Frist?
Bitte um antwort.
liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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