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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
31.03.2005, 23:35 Uhr

Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

Hi Leute!

bei mir vor der Tür ist eine Feuerwehrwache an einer vielbefahrenen Ausfallstraße, und wenn diese einen Einsatz haben drücken die drinnen auf nen Knopf, und alle Ampeln an der Kreuzung wo sie dranliegen springen auf rot um, damit die Feuerwehr schnell wegkommt und die Kreutung für sie frei ist.

Die Ampeln durchlaufen dann KEINE Gelbphase, sondern springen augenblicklich auf rot um.
Kam da heut lang, und vor mir sprang die Ampel um - ich bin noch rüber, dem hinter mir quietschten ordentlich die Reifen :-)

Weiß hier jemand, ob das juristisch ein Rotlichtverstoss ist? Immerhin ist es ohne Gelblichtphase unmöglich anzuhalten.

Gute Nacht!
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.04.2005, 00:49 Uhr

zu: Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

Ich frage mich überhaupt, ob das rechtens ist, denn laut StVO MUSS eine Gelbphase erfolgen.

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01.04.2005, 00:53 Uhr

zu: Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

Habs nochmal ruasgesucht:

"(1)
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.

(2)
Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün-Gelb-Rot-Rot und Gelb (gleichzeitig)-Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1.
An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigebenden Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

Ein einfacher Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.

2.
An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

3.
Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein. " (...)
(§ 37 StVO)

Na ja.. mal zu der Frage. Streng genommen handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, denn der liegt immer dann vor, wenn Du ein rotes Licht passierst. In so einem Fall sind aber erhöhte Toleranzen zu erwarten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
01.04.2005, 01:10 Uhr

zu: Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

"In so einem Fall sind aber erhöhte Toleranzen zu erwarten."

Dachte ich mir auch. Bzw. spätestens ein gericht dürfte da Einsehen zeigen. Habe allerdings keinen Präzedenzfall gefunden.

Wenns mich erwischt dann aber sowieso bestimmt nicht an DER Ampel ;-)

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.04.2005, 12:57 Uhr

zu: Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

Dieselbe Situation hast Du ja an Bahnübergängen, die nur mit Rotlicht ausgestattet sind.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Schaltung, wie Du sie beschreibst, nicht zulässig ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
01.04.2005, 16:53 Uhr

zu: Rotlichtverstoss bei Vorzugsschaltung?

Nein, ein Aprilscherz ist das nicht :-)

Mag sein das das nicht zulässig ist, aber ist der Fall. Habe leider beim googeln rein gar nichts entdeckt. Nur das man rote Ampeln überfahren darf um Platz zu machen, aber das war mir schon klar...
Und da dort kein Blitzer steht werd' ich wohl nie erfahren wie sich das verhält...

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