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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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18.03.2005, 13:18 Uhr

HILFE!!!

Guten Tag! Hab vor ein Monat ein Unfall an einer Ladenwand(Ecke) gehabt! POLIZEI eingetroffen! War ja in der nähe! Musste ja unbedingt da ein Unfall machen NAJA! Also hätte zwei Frage und zwar habe ich jetzt von der Polizei eine Anzeige bekommen, und jetzt ein Bußgeldbescheid bekommen!

in Höhe von 60,65€
Buße: 35,00 €
Gebühren: 20,00 €
Auslagen der Verwaltung: 5,60 €

Ist das ok??? Das ich 20 € Gebühren zahlen muß? Nicht das es zu viel ist, muss ja noch den Schaden an der Wand (Ecke) bestimmt bezahlen!? Und ja noch das Auto!

Und da hätte ich noch eine Frage! Jetzt ist an dem Laden die Ecke ja schon kaputt gewesen und da war noch eine Ladenscheibe ein wenig kaputt gewesen! Die Wand war schon kaputt beim Glas bin ich mir nicht so sicher, die Wand aber auf jeden Fall! Da nur ein paar krümmel auf den Boden lagen! Und ich die Nachbarn kenne!

Anwalt schon eingeschaltet aber wisst ihr vielleicht was ich da tun kann ob ich es bezahlen muss oder nicht? Was könnt ihr mir den Raten! Mach mir ganze Zeit sorgen! Versicherung vom Auto schon informiert aber kann ich die Versicherung aus dem Spiel lassen? Sonst steigen die Prozente meines Vaters!

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18.03.2005, 15:28 Uhr

zu: HILFE!!!

Ist die Punkttaste auf deiner Tastatur irgendwie ausgefallen? Dein Ausrufezeichengebrauch ist inflationär. Davon kriegt man ja Augenkrebs.

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18.03.2005, 16:07 Uhr

zu: HILFE!!!

Eine Verwarngeld von 35 € hätte die Polizei auch vor Ort kassieren können. Hast du das vielleicht verweigert oder hattest du kein Geld dabei? Dann hätte dich die Sache eben nur 35 € ohne Gebühren gekostet. Aber es besteht keine Pflicht für Polizei und Bußgeldstelle, dass sie dir ein Verwarngeld anbieten müssen. Für einen Bußgeldgebscheid sind die Gebühren korrekt. => Zahlen.

Wegen der Versicherung, lass die erstmal den Schaden regeln. Du kannst aber den Schaden nachträglich an die Versicherung zurückzahlen, wenn du nicht hochgestuft werden willst, das kommt auf die Höhe des Schadens an, ob sich das lohnt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen