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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 52debiec
15.03.2005, 18:05 Uhr

Straßen RENNEN...FOLGEN ?

Hallo,

Mir fuhr Heute ein GOLF "schlangenlienienartig" hinterher, er war dicht dran und drängte mich...ich gab gas und er hinter mir her. Leider waren polizei in Zivil hinter dem golf (den ich nicht kenne) und die haben uns angehalten und uns vorgeworfen 100Kmh gefahren zu sein. Ich und der Fahrer des Golfs haben gesagt das wir nur 70 gefahren sind. Die Polizei hat dies trotzdem als RENNEN abgestempelt weil "ein auto gibt gas das andere hinterher, dass nennt man rennen". Ich habe erkläert das der Golf gedrängelt und mich genötigt hat, dies werden sie auch vermerken...doch WAS KOMMT JETZT AUF MICH ZU (BIN NOCH IN DER PROBEZEIT) ??? ... der Fahrer des GOLFS wurde auf Revier mitgenommen weil er unter verdacht stand DROGEN genommen zu haben!

bitte um schnelle antwort

DANKE

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15.03.2005, 18:30 Uhr

zu: Straßen RENNEN...FOLGEN ?

Hm.... wenn man Dir tatsächlich ein illeales Straßenrennen nachweisen kann, wäre das sehr sehr teuer, dann wäre die Probezeit Dein geringstes Problem...

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15.03.2005, 18:32 Uhr

zu: Straßen RENNEN...FOLGEN ?

Das wären meiner Meinung nach:

- 1 Monat Fahrverbot
- 4 Punkte in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um zwei auf insgesamt 4 Jahre
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 300 - 400 Euro)
- Bußegeld 1000 Euro
- Gebühren 25 - 30 Euro

Aber dazu muß Dir tatsächlich das Rennen erstmal nachgewiesen werden

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15.03.2005, 22:13 Uhr

zu: Straßen RENNEN...FOLGEN ?

DANKE.
ja aber was versteht man unter NACHWEISEN ? Die Zivilpolizei war ja hinter dem GOLF und haben uns gesagt das wir ein rennen gemacht haben. Wir sind bestimmt 120kmH gefahren aber haben alle der polizei gesagt das es nur 70-80kmH waren. Die Polizei hat gesgat das es ein rennen ist wenn..."einer gas gibt und der andere hinterher"

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15.03.2005, 23:01 Uhr

zu: Straßen RENNEN...FOLGEN ?

"dem GOLF und haben uns gesagt das wir ein rennen gemacht haben. Wir sind bestimmt 120kmH gefahren aber haben alle der polizei gesagt das es nur 70-80kmH waren"

-Wenn Ihr tatsächlich so schnell wart, und die Polizei das festgestellt hat, dann nützen Eure (Falsch-)Aussagen wenig.

"was versteht man unter NACHWEISEN "
..."einer gas gibt und der andere hinterher"

sooo falsch ist das gar nicht, Du hättest ja nicht beschleunigen müssen. Ich weiß aber nicht, ob, damit der Tatbestand erfüllt ist, eine Absprache unter den Fahrern nachgewiesen werden muss, wenn Du Glück hast, kommst Du mit einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs davon.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.03.2005, 18:41 Uhr

zu: Straßen RENNEN...FOLGEN ?

Ein Rennen im Sinne des § 29 StVO dürfte hier wohl kaum vorliegen. Ein solches Rennen ist normalerweise ein verabredeter Wettbewerb zwischen zwei oder emhr Teilnehmern. Das erkennt man auch daran, dass der Bußgeldkatalog hier auch einen "Veranstalter" erwähnt.

Fährt ein Fremder hinter dir und fährst du entsprechend schnell voraus, dan liegt es nicht in deiner Verantwortung, wenn dir der Hintermann ebenso schnell nachfährt. Dein Auto ist schließlich kein Magnet, das andere Autos mitziehen kann.

Wenn also bei der Sache überhaupt etwas verfolgt wird, dann höchstens die Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nachdem, wie lange die Nachfahrstrecke war, werden bei einer Messung durch Nachfahren nochmals erhebliche Abzüge vom abgelesenen Tachwoert abgezogen. Also erst mal abwarten, ob da überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung