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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drink+drive=dead
11.03.2005, 09:15 Uhr

schwerer Unfall

Ich hatte einen Unfall, in dem meine freundin schwer verletzt wurde. Ihr geht es mittlerweile schon wieder besser!
Ich gebe zu, dass ich zu schnell gefahren bin, bei einer 70er Zone fuhr ich (höchstens!) 80. In nächster Zeit hab ich einen prozess, in dem der gutachter es genau sagen wird.
Jetzt hab ich aber gehört, dass mir mein Studium verweigert werden kann, stimmt das?!
Bitte um schnelle Antwort!
Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
11.03.2005, 12:15 Uhr

zu: schwerer Unfall

»Jetzt hab ich aber gehört, dass mir mein Studium verweigert werden kann, stimmt das?!«

Sagt wer und mit welcher Grundlage?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
11.03.2005, 12:41 Uhr

zu: schwerer Unfall

hab ich auch vor meiner einschreibung mal gehört, dass wenn man straffällig geworden ist und/oder vorbestraft das studium verweigert werden könnte...

seitdem bin ich dann auch nich mehr schwarz bahn gefahrn ;-)

aber ich glaube das gerücht ist unwahr, bei mir jedenfalls wollten sie kein polizeiliches führungszeugnis sehen oder etwas dergleichen...
auch von anderen hab ich sowas noch nicht wieder gehört...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Durch volles Ausfahren der Gänge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung