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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
07.03.2005, 15:31 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

also wenn du einspruch erheben willst dann lohnt es sich erst dann, wenn du wirklich 100%ig unschuldig bist!

was genau ist denn passiert ? was genau wird dir vorgeworfen ? du hast doch schon geschrieben dass du mit deinem einspruch keine chancen hattest ?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.03.2005, 15:43 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Was denkst Du eigentlich?

Zunächst musst Du im dichten Verkehr auf der Autobahn 130km/h oder sogar noch schneller gefahren sein.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre der korrekte Abstand mindestens 65m zum Vorausfahrenden. Da Du 100 Euro und drei Punkte bekommen hast, hast Du jedoch weniger als 3/10 des erforderlichen Abstandes, also irgendwas zwischen 13 m und 19,5 m gehabt. Bei weniger als 13 m hättest Du nämlich einen Monat lang in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzend über Deine Drängelei nachdenken dürfen.

Gerade weil man es gefilmt hat, kommst Du mit der Ausrede, es wären andere in Deinen angeblich so korrekt eingehaltenen Abstand hineingefahren, nicht durch. Das wäre ja sonst auf dem Video zu sehen gewesen.

Du scheinst nicht die Spur einer Ahnung von richtigem Abstand zu besitzen, denn bei 130 km/h und etwa 15 m (= etwa drei Fahrzeuglängen) Abstand muss Dein Vordermann nur einmal kräftig bremsen und Du fährst auf, bevor Dein Fuß am Bremspedal ist.

Da scheint ordentlich Nachschulungsbedarf zu bestehen.

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07.03.2005, 16:05 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Dann scheinst du ja bei 95% aller Verkehrsteilnehmer Nachschulungsbedarf zu sehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.03.2005, 16:52 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Der Text kommt mir irgendwie bekannt vor!! Glaube der wurde genauso hier schonmal gepostet!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.03.2005, 20:25 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Wenn du wegen dem Abstandsverstoß rechtskräftig Punkte bekommst, kannst du auch gegen die Probezeitfolgen nichts mehr tun. Da gibt es keine weitere Einspruchsmöglichkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke