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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
07.03.2005, 15:31 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

also wenn du einspruch erheben willst dann lohnt es sich erst dann, wenn du wirklich 100%ig unschuldig bist!

was genau ist denn passiert ? was genau wird dir vorgeworfen ? du hast doch schon geschrieben dass du mit deinem einspruch keine chancen hattest ?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.03.2005, 15:43 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Was denkst Du eigentlich?

Zunächst musst Du im dichten Verkehr auf der Autobahn 130km/h oder sogar noch schneller gefahren sein.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre der korrekte Abstand mindestens 65m zum Vorausfahrenden. Da Du 100 Euro und drei Punkte bekommen hast, hast Du jedoch weniger als 3/10 des erforderlichen Abstandes, also irgendwas zwischen 13 m und 19,5 m gehabt. Bei weniger als 13 m hättest Du nämlich einen Monat lang in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzend über Deine Drängelei nachdenken dürfen.

Gerade weil man es gefilmt hat, kommst Du mit der Ausrede, es wären andere in Deinen angeblich so korrekt eingehaltenen Abstand hineingefahren, nicht durch. Das wäre ja sonst auf dem Video zu sehen gewesen.

Du scheinst nicht die Spur einer Ahnung von richtigem Abstand zu besitzen, denn bei 130 km/h und etwa 15 m (= etwa drei Fahrzeuglängen) Abstand muss Dein Vordermann nur einmal kräftig bremsen und Du fährst auf, bevor Dein Fuß am Bremspedal ist.

Da scheint ordentlich Nachschulungsbedarf zu bestehen.

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07.03.2005, 16:05 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Dann scheinst du ja bei 95% aller Verkehrsteilnehmer Nachschulungsbedarf zu sehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.03.2005, 16:52 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Der Text kommt mir irgendwie bekannt vor!! Glaube der wurde genauso hier schonmal gepostet!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.03.2005, 20:25 Uhr

zu: 3 punkte, 100 € Strafe + nachschulung + probezeitverl.

Wenn du wegen dem Abstandsverstoß rechtskräftig Punkte bekommst, kannst du auch gegen die Probezeitfolgen nichts mehr tun. Da gibt es keine weitere Einspruchsmöglichkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden