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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenja86
25.01.2005, 14:33 Uhr

Versciherung ändern?

ich habe seit 3 monaten meinen Führerschein und schon 2 kleine Unfälle. jetzt wurde ich hochgestuft auf 240 %.Ich habe gehört das kann man irgednwie wieder ändern.
Was muss ich tun? Soll ich mein Auto abmelden udn bei einer anderen Versicherung neu anmelden als wenn cih das auto vorher noch nicht hatte. oder kann ich mein auto auf einen anderen neu versichern lassen zum beispiel auf andere Verwante?

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25.01.2005, 16:04 Uhr

zu: Versciherung ändern?

1. möglichkeit geht nicht, die Versicherungen wissen, was vorher an Schäden reguliert wurde.
Die zweite Möglichkeit geht, musst nur jemanden finden, der Bock hat, sich seine SF-Einstufung zu versauen :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenja86
25.01.2005, 17:25 Uhr

zu: Versciherung ändern?


Wenn ich jemand anderes finde?Wieso veraut er sich dann die SF VErsicherung?´

Gibt es noch eine andere möglichkeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
25.01.2005, 18:05 Uhr

zu: Versciherung ändern?

Naja er versaut es sich insoweit das ja dann der Vefwandte höhergestuft wird, wenn du einen Unfall baust.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist