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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shining
17.01.2005, 18:03 Uhr

20 Km / h und nur noch bis März Probezeit

Hallo zusammen, hab da mal ne Frage.
Ich bin in einer 30er Zone mit ca. 20 Km / h geblitzt worden, mit was muss ich rechnen?
Kann ich irgendwo die Gründe dafür angeben?
Ich hatte es ziemlich eilig, da ich ein wichtiges Medikament abgeholt habe und dies schnell nach Hause zu einem Familienangehörigen fahren sollte. Habe noch kurz vorher einen Anruf erhalten, dass das Medikament dringend benötigt wird. Das kann ich auch durch Die Apotheke und Zeugen belegen.

Vielen Dank im Vorraus!!!!!!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
17.01.2005, 18:24 Uhr

zu: 20 Km / h und nur noch bis März Probezeit

Wie war das noch in der Theorieprüfung?
"Eile ist keine Rechtfertigung für die Missachtung von Verkehrsvorschriften" oder so ähnlich...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2005, 18:32 Uhr

zu: 20 Km / h und nur noch bis März Probezeit

Wenn Du nach Tacho nicht deutlich über 20 km/h zu schnell warst, wirst Du mit einem Verwarngeld (wahrscheinlich 35 Euro) durchkommen, auf die Probezeit hat das keine Auswirkungen. Mit dem Widerspruch musst Du aufpassen, weil Du dann wieder ins Bußgeldverfahren rutscht, das teurer werden kann als das Verwarnungsgeldangebot.

Die Begründung wird nicht durchkommen. Höchstens wenn Leib und Leben in Gefahr waren, aber selbst dann würde das Gericht abwägen, ob Du nicht besser einen RTW hättest rufen können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112