Security_neu
12.01.2005, 21:16 Uhr
zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?
Einbahnstraße setzt ja dann vorraus, dass du auch verkehrtherum in der Einbahnstraße gefahren bist, wenn du da verkehrt rum stehst.
Was es aber genau kostet weiß ich nicht, auf ner normalen Straße zwischen 5 und 10 EURO.
Es ist verboten weil du dann durch den Gegenverkehr musst, wenn du wieder losfahren willst.
mike87d
12.01.2005, 23:05 Uhr
zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?
Hi,
laut meinem FL kostet das sogar 15 Euro, wobei ich das im Bußgeldkatalog nicht direkt finden konnte, vielleicht fällt es unter "in zweiter Reihe parken", weil da nämlich auf §12 Abs 4 Satz 1 StVO verwiesen wird, und da steht drin, dass auf der rechten Seite zu parken ist.
Ich finde die 15 Euro allerdings ein wenig übertrieben. Und dass es vorboten ist, weil man durch den Gegenverkehr muss, ist meiner Meinung nach auch etwas fragwürdig, weil wenn man dann stattdessen wendet, um "richtig rum" parken zu können, ist das m.E. etwa gleich "risikoreich" wie durch den Gegenverkehr zu fahren.
Gruß
Mike
Bender44
13.01.2005, 13:09 Uhr
zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?
Hallo,
und danke für die Antworten bisher.
Warum das verboten ist leuchtet mir jetzt ein.
Allerdings wäre eine genaue Angabe wann wie hoch ein Knöllchen ausfällt hilfreich.
Bender44