Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bender44
12.01.2005, 21:12 Uhr

Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?

Was kostet das Halten /Parken in falscher Fahrtrichtung in:

-einer Einbahnstrasse

-einer "normalen" Strasse ?

Und warum ist dies überhaupt verboten ?

Danke.


Bender44

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
12.01.2005, 21:16 Uhr

zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?

Einbahnstraße setzt ja dann vorraus, dass du auch verkehrtherum in der Einbahnstraße gefahren bist, wenn du da verkehrt rum stehst.

Was es aber genau kostet weiß ich nicht, auf ner normalen Straße zwischen 5 und 10 EURO.

Es ist verboten weil du dann durch den Gegenverkehr musst, wenn du wieder losfahren willst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mike87d
12.01.2005, 23:05 Uhr

zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?

Hi,
laut meinem FL kostet das sogar 15 Euro, wobei ich das im Bußgeldkatalog nicht direkt finden konnte, vielleicht fällt es unter "in zweiter Reihe parken", weil da nämlich auf §12 Abs 4 Satz 1 StVO verwiesen wird, und da steht drin, dass auf der rechten Seite zu parken ist.
Ich finde die 15 Euro allerdings ein wenig übertrieben. Und dass es vorboten ist, weil man durch den Gegenverkehr muss, ist meiner Meinung nach auch etwas fragwürdig, weil wenn man dann stattdessen wendet, um "richtig rum" parken zu können, ist das m.E. etwa gleich "risikoreich" wie durch den Gegenverkehr zu fahren.

Gruß
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bender44
13.01.2005, 13:09 Uhr

zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?

Hallo,

und danke für die Antworten bisher.

Warum das verboten ist leuchtet mir jetzt ein.

Allerdings wäre eine genaue Angabe wann wie hoch ein Knöllchen ausfällt hilfreich.


Bender44

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bender44
16.01.2005, 15:53 Uhr

zu: Parken in falscher Fahrtrichtung - Knöllchen?

Ja, wirklich !


Bender44

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken