Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
05.01.2005, 19:22 Uhr

Probezeit am 10.1.2005 abgelaufen oder am 11.1.2005?

Hallo an alle!

Ich weiß, man sollte hier keine unnötigen Fragen stellen. Ich wollte auch nicht das Forum hier zumüllen, sondern mich wirklich nochmal vergewissern.

Ich habe meinen Führerschein am 10.1.2003 ausgestellt bekommen. Rechnerisch ist das also am jetzt kommenden Montag 2 Jahre her und damit ist meine Probezeit abgelaufen oder? Läuft die am 10.1.2005 ab oder zählt noch der 10.1. dazu und erst am nächsten Dienstag, den 11.1.2005, ist sie abgelaufen?
Innerhalb der 2 Jahre wurde ich nie geblitzt, hatte allerdings 2 (kleine) Unfälle, leider jedoch mit jeder Menge Ärger verbunden. Der erste wurde ohne Polizei geregelt, von daher ist der ja irrelevant für die Probezeit.
Beim zweiten hatte ich ein Bußgeldverfahren am Hals, bin aber glücklicherweise mit Rechtsanwalt aus der Sache rausgekommen. Das Bußgeld wurde also nicht verhängt und ich habe keine Punkte in Flensburg bekommen.

Folglich müsste doch am Montag, den 10.1.2005 meine Probezeit beendet sein? Oder am Dienstag, den 11.1.?

Ich hoffe, dass mir jemand antworten kann!
Wollte auch nicht spammen wie gesagt!

Danke im Voraus
Andele

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?

Dass die Kinder

- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet

- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert

- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Geld- und/oder Freiheitsstrafe