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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1000Narben
16.02.2016, 16:12 Uhr

Vorwurf Fahrerflucht?

Letzte Woche bin ich wie jeden Abend mit dem Auto nach Hause gefahren, dabei muss ich in eine Rechts vor Links Straße hineinfahren. Ich also abgebremst, rechten Blinker, langsam rangetastet. Ich wollte mir einen Parkplatz suchen, da aber kaum was frei war, bin ich weiter gefahren, noch einen kurzen Blick in den Rückspiegel, da kam plötzlich schon ein Fahrradfahrer ohne Licht angeschossen. Ich muss zugeben, ich war zuerst schockiert und bin reflexartig in eine Parklücke von etwa 1 1/2 Autolängen hinein, hinter mir stand ein Auto. Entweder hätte es einen Aufprall gegeben oder schlimmeres...

Ich sofort ausgestiegen, (mein Auto ist übrigens dunkelblau, das hintere weiss), ums Auto rum, geschaut, ob ichs vielleicht gestreift hab. War nichts zu sehen, also bin ich, da schon mit schlechtem Gewissen, nach Hause gegangen. Am späten Abend hab ich meine Mutter angerufen und ihr das so geschildert, sie kam zu mir und wir sahen nochmal ums Auto rum, auch sie bemerkte nichts. In diesen knapp 2 Stunden war das weisse Auto aber verschwunden.

Heute abend, als ich grad ausgestiegen bin, sprach mich ein Mann an, ob ich mich schon bei der Polizei gemeldet hätte, ich bin an sein Auto gefahren. Abgestritten hab ichs natürlich nicht, hab gesagt, ich bin mir nicht sicher, da ich etwas gehört hab, nur kanns auch gut das Verrutschen der losen Flaschen und Körbe im Kofferraum gewesen sein, ich habe nachgesehn, nur war nichts auffälliges. Er sagte, dass er das blaue Kratzer an seinem Auto entdeckt hat, sofort noch am gleichen Abend die Polizei angerufen, sie machten Fotos, konnten aber keinen Halter ermitteln (?). Mein Auto stand übrigens die ganze Zeit dort, nur sein Auto war in der Garage, seiner Aussage nach. So, ich frage mich nun, wie mein Stand ist ?

Er sagte mir, er hat das bereits schätzen/richten lassen, ca. 3000€, meine Aussage könnte ich jederzeit bei der Polizei machen. Also geh ich davon aus, dass eine Anzeige läuft, nur hab ich bisher nichts bekommen.

Er hat mir sofort unterstellt, ich hätte Fahrerflucht begangen und das mit Absicht gemacht.

Ich denke mir, gut, meine beiden kleinen Kinder waren mit im Auto, ich war einfach im ersten Moment zu schockiert, als dass ich vernünftig reagiert hätte können, und ich bin von dem Geräusch im Kofferraum ausgegangen, und nicht, dass ich das Auto gestreift hätte... Er wollte mir sein Auto nicht zeigen, er hat mir dafür gezeigt, wo ich Kratzer hätte, sah ich nicht mit dem Handylicht seinerseits..

Nun steh ich ziemlich ratlos da.
Bin dazu noch in der Probezeit.
Wär lieb wenn jemand drüber urteilen könnte.

PS: in der Zwischenzeit hab ich gesehn, dass ganz leichte Kratzer an der hinteren Türe habe, aber die können teils auch von irgendwoher kommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aaron
16.02.2018, 09:23 Uhr

zu: Vorwurf Fahrerflucht?

Guckst Du hier: https://www.bussgeld.de/bussgeldkatalog/unfall/
Vielleicht hilft dir das weiter.

Gruß Aaron

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
19.02.2018, 10:58 Uhr

zu: Vorwurf Fahrerflucht?

Also ich würde mal vorsichtshalber einen Anwalt zur Rate ziehen. Ich glaube nämlich, dass sein Verhalten mit dem nicht zeigen des eigenen Autos und dem Schaden, auch nicht ganz richtig ist. Fahrerflucht steht leider im Raum, aber du hast dich darum gekümmert. Das ist leider nicht so viel wert, wie man sich erhofft, aber du hast es getan. 3000€ klingt dennoch ziemlich viel für diesen Schaden... Klingt ein wenig nach Ausnutzen eines kleinen Kratzers, deswegen Anwalt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Sofort Vollbremsung durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten