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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?

Vorausgegangene Streckenverbote
Eine Vorfahrtstraße
Ein Zonenhaltverbot
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel
Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren
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