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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
27.08.2013, 23:08 Uhr

Dashcam in Deutschland erlaubt

Ich möchte wiesen ob in Deutschland dashcam erlaubt sind ich möchte mir eine fürs auto kaufen da ich die aufnahme als beweis fals ein unfall passiert als beweiss vervenden kann ich habe im web nach geforscht und habe verschiedene antworten gefunden leider heist es einmal ja einmal nein was stimmt jezt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
13.11.2014, 11:54 Uhr

zu: Dashcam in Deutschland erlaubt

Es gibt dazu in Deutschland noch keine finale Entscheidung. Momentan ist es wohl so, dass du eine Dashcam nutzen darfst. ABER: Du darfst das Video, sobald andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind nicht veröffentlichen. Außerdem ist es momentan von Gericht zu Gericht unterschiedlich, ob ein Dashcam-Video als Beweismittel erlaubt ist oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
15.12.2014, 14:35 Uhr

zu: Dashcam in Deutschland erlaubt

Meiner Meinung nach darf man in Deutschland schon mit den Dashcams fahren. Verboten sind sie keineswegs. Es ist nur die Frage, ob sie immer Falle eines Unfalls als Beweismittel zugelassen sind oder nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren