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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
10.07.2013, 20:03 Uhr

Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen

Am Montag habe ich von einer Polizistibeamtin eine strafzettel bekommen wegen parken im absolutenhalteverbot die Polizeibeamtin informierte mich über den sachverhalt und übergab mir einen überweisungschein ohne sich zu ausweisen darf sie mir einen strafzettel ohne sich zu ausweisen übereichen so weit ich weis wen ein polezibeamter-in sich nicht ausweist mus ich mich mit den gar nicht weiter unterhalten.

Was meint ihr zu diser situation

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vtnehmer
10.07.2013, 22:20 Uhr

zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen

Also die Polizistin muss sich nicht unbedingt ausweisen, schonmal sieht man es auch an ihrer Kleidung. . auf nachfrage, sollten sie es dir aber zeigen, wenn es schon nicht am Gesprächsanfang geschah.

Wenn du die Strafe nicht zahlst und mit solch einem grund widersprichst, kannst garantiert mit einem weiteren konzequenz rechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
10.07.2013, 22:39 Uhr

zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen

Ich werde die strafe zahlen es war halt so das ich mit der polizistin nicht reden konnte weil die sofort weg war also war es kaum möglich mit der polizistin zu reden warum sie so eilig hatte weis nicht wie gesagt si hat mir den strafzetel in die hand gedruckt und noch gesagt das ich inerhalb einer woche zahlen mus und das war das ganze geschpräch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
11.07.2013, 05:25 Uhr

zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen

>>Ich werde die strafe zahlen es war halt so das ich mit der polizistin nicht reden konnte>>

Warum? Was wolltest Du für eine (sinnlose) Diskussion anzetteln. Du schreibst selber, dass Du im Halteverbot gestanden ahst und die Politistin Dich über den Sachverhalt informiert hat. Das ist doch schon mehr als genug.

Was gibt es da zu noch für vermeintliche Gründe für einen Meinungsaustausch? Das die Polizistin dazu keine Lust hat, kann doch wohl nachvollzogen werden.

Und zum Ausweis; Du suchst offenbar nur an den Haaren herbeigezogene Gründe, die DEIN FEHLVERHALTEN in irgendeiner Weise abschwächen und damit der Polizistin eine unrechtmäßige Handlung vorwerfen. Auf diesem, viel zu schmalen Brett, wirst Du nicht weit kommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
11.07.2013, 06:46 Uhr

zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen

Im "Normalfall" hättest du die Polizistin doch nicht einmal gesehen, sondern nur das Knöllchen, das unter dem Scheibenwischer klemmt.
Wärst du da jemals auf die Idee gekommen, dass es eine unberechtigte Person war, die es dir dort untergeschoben hätte?
Ich verstehe die Aufregung nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will