Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
09.06.2013, 10:47 Uhr

Autofahren mit Tennisarm

Ich möchte gerne wissen darf man mit einem tennisarm autofahren ein bekanter von mir ist vom Arzt eine woche krank geschrieben und trägt an der rechte hand am gelenk ein verband der die hand ruhig stelt und am elebogen eine schiene was passiert wenn ein unfall passiert und was sind die folgen?kann die polizei das weiterführen des fahrzeuges bei einer kontrolle verbieten? Bitte um Information Dancke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.06.2013, 20:21 Uhr

zu: Autofahren mit Tennisarm

Wie du es beschrieben hast gleicht die Bandage, in Zusammenhang mit der Schiene, nicht wenig einem Gipsverband.
Text dazu gibt es hier: http://www.dpp.de/articles/16.pdf

In Euro sieht es (bei einer Routine-Kontrolle) so aus:
»Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel das Fahrzeug, ohne in
geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet
werden. EUR 25,00 «


Kam es zu einer Gefährdung Anderer, liegt die Sache schon ganz anders:
»Straftat nach §315c StGB:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er (...)
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, (...)
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. «

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
09.06.2013, 23:02 Uhr

zu: Autofahren mit Tennisarm

Dein Bekannter sollte sich bei seinem Arzt eine Bescheinigung geben lassen, dass er dadurch nicht gehandicapt ist....oder eben doch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aleric
10.06.2013, 11:03 Uhr

zu: Autofahren mit Tennisarm

Ich hatte bis vor kurzem auch einen Tennisarm und kann daher sagen, dass das nicht zwingend eine Beeinträchtigung für das Autofahren sein muss. Bei mir kamen die Schmerzen z. B. nur bei Bewegungen, die für das Autofahren irrelevant sind. Ein Motorrad hingegen hätte ich dagegen wieder nicht fahren können.

Fakt ist, wie mein Vorredner schon deutlich gemacht hat, dass man gefälligst die Hände vom Steuer zu lassen hat, wenn man gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein sicheres Führen eines Kfz nur bedingt möglich ist! Das sollte unabhängig von dem gelten was die Paragraphen sagen, das fällt unter die Kategorie "gesunder Menschenverstand".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
10.06.2013, 17:51 Uhr

zu: Autofahren mit Tennisarm

mein vater hatte mal so n tennisarm und ganz schöne schmerzen damit. ich glaub fahren konnte der nicht so gut. sonst nehm doch lieber den bus

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist