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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
01.09.2012, 22:05 Uhr

Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Bei einer kreuzung wollte ich rechts abbiegen auf der fahrerseite ist ein rot markierter fahradweg bei circa zwei bis drei meter rechts abbiegen ist eine fusgängerampel ich hatte geblinkt und auf die radfahrer und andere verkherteilnehmer geachtet und habe mich langsam zur fußgänger ampel angetastet und bin stehen geblieben um die fußgänger überqueren zu lassen kurz darauf fährt mir eine radfahrerin hinden in das heck meines pkw ich bin ausgestiegen um zu sehen was passiert ist plözlich stand die radfahrerin vor mir und sagte sie ist mir einfach gegen das auto gefahren da ich ihr die vorfahrt genommen habe sie stieg aufs fahrad und fuhr weiter was wäre wen sich die radfahrerin verlezt hätte wer wäre dan schuld da laut ausage der fahradfahrerin ist ja die mit absicht gegen mein auto gefahren

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02.09.2012, 18:37 Uhr

zu: Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Hallo Fernverkehr

Ich gehe davon aus das sie sich der radfahrer seiner schuld bewust war und deshalb abgehauen ist am Auto ist kein schaden entstanden und den Radfahrer ist auch nicht passiert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
03.09.2012, 09:04 Uhr

zu: Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Wieso ist der Radfahrer schuld, wenn sein Vorrang missachtet wurde?
Wieso sollte der Radfahrer einen Schden ersetzen müssen, der dadurch entsanden ist, dass ihm der Vorrang genommen wurde?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.09.2012, 11:50 Uhr

zu: Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Weil es sich nach dieser Aussage
»sagte sie ist mir einfach gegen das auto gefahren da ich ihr die vorfahrt genommen habe «
so liest, als wenn die Aktion aus "Erziehungsgründen gegenüber dem Autofahrer" geplant wurde.
Auch für einen Autofahrer heißt es:
Auf was Stehendes hat man nicht draufzufahren.

Hätte sich der Radfahrer tatsächlich als Opfer gefühlt, wäre es weit naheliegender, das eigene Rad auf Schäden zu untersuchen, um sich die ersetzen zu lassen.
Das Wegfahren unterstreicht die oben zitierten Worte und die daraus gezogenen Schlüsse.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
03.09.2012, 12:09 Uhr

zu: Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt und dann auch noch die blöde Frage stellt, wieso Du ihn angefahren hast und Du ihm darauf die Ursache nennst, dann wäre das ein Eingeständnis von Vorsatz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.09.2012, 12:46 Uhr

zu: Radfahrerin verursacht auffahrunfal wer ist schuld?

Ich sehe die Sache nicht so locker, wie du, Hinniwilli.

Es scheint ja unbestritten, dass das Fzg von @Reschitzara stand, bevor der Radler in die Seite fuhr (vll. wäre die Dauer noch relevant....).
Ebenso unbestritten ist, dass es zu einem Unfall kam und sich der Radfahrer prompt entfernte.

Ich gehe sogar soweit, dass sich der Radler der unerlaubten Entfernung vom Unfallort (Fahrerflucht) schuldig machte.
Denn der §142stGB besagt:
»(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Geschwindigkeit sofort verringern