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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HoMI
22.02.2011, 11:12 Uhr

Winterreifen für Motorräder

Hallo, ich habe hier einen Auszug der EG Richtlinie

"Auszug aus Richtlinie 70/156/EWG:


"KAPITEL I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger ."

Müssen Motorräder nun Winterreifen haben oder nicht??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:13 Uhr

zu: Winterreifen für Motorräder

Die Definition eines Fahrzeugs nach der Rili 70/156/EWG spielt für die Winterreifenpflicht keine Rolle. Welche Fahrzeuge Winterreifen benötigen, geht unmittelbar aus § 2 Abs. 3a StVO hervor, nämlich Kraftfahrzeuge. Anschließend werden ein paar Ausnahmen genannt, bei denen WR auf der Antriebsachse ausreichen bzw. die gar keine WR benötigen.

Die StVO verweist auf die Rili 92/23/EWG nur bezüglich der Definition des Begriffs "Winterreifen", nicht aber bezüglich der Fahrzeugarten, sodass auch der Verweis in der Rili 92/23/EWG auf die Rili 70/156/EWG keine Rolle spielt.

Daher müssen auch Motorräder Winterreifen haben, weil sie eben Kraftfahrzeuge sind. Das gilt natürlich nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"