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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Wackeldackel
11.02.2011, 07:48 Uhr
zu: links abbiegen
Nur mal aus interesse: Hast Du schon einen Führerschein und fährst alleinverantwortlich, bist Du gerade in der Fahschule oder fährst Du ohne Faherlaubnis auf öffentlichen Straßenland?
Peg
11.02.2011, 07:56 Uhr
zu: links abbiegen
An dieser Stelle darfst du natürlich links abbiegen, da durch nichts ein Abbiegen in eine bestimmte Richtung vorgeschrieben, oder verboten ist.
Es ist schon fast schwer, in Wohngebieten Straßen zu finden, in denen es auf die Straße gepinselt ist - und du müsstest immer geradeaus (oder dürftest gar nicht mehr weiter?). ;o)
Die Sache, dass du beim Linksabbiegen in den Gegenverkehr geraten bist, scheint dich ja immer noch nicht loszulassen.
Ich stellte mir die Situ (aus dem mittlerweile geschlossenen Thread) so vor, dass du evtl. in eine Hauptstraße abgebogen bist, die mehrere Spuren pro Fahrtrichtung hattest, die baulich voneinander getrennt waren und du vor (und nicht nach dieser baulichen Trennung) hinein gefahren bist. Kann das sein?
So wärst du natürlich in den Gegenverkehr geraten.
santodacasko
11.02.2011, 13:08 Uhr
zu: links abbiegen
peg, genau ich kamm von einer 30 zone raus und wolte in einer hauptstrasse ab abbiegen und da wahren mehre spuren die nur nach rechts fürten doch das hate ich erst gemerkrt wo ich nach links abgebogen bin, und mich fürte nach links weil ich vor meiner nasse nur ein vorfahrtgeweren schild hatte sons nichts?
santodacasko
11.02.2011, 13:14 Uhr
zu: links abbiegen
Wackeldackel: veraschen kann ich mich auch selber ich bin halt in eine situation geraten die mich halt etwas unsicher gemacht hatte
und peg: hatt mich gut verstanden und hat sich genau die situation vorstelen künnen und genau rausgepixelt sehr super von peg
Peg
11.02.2011, 20:52 Uhr
zu: links abbiegen
Wenn die Situation im Groben also mit dem passt, wie ich sie mir vorstellte, dann hat es schon seine Richtigkeit, dass du zuerst nur das Schild "Vorfahrt achten" vor dir hattest. Wenigstens so lange, wie du dich auf der kleinen Straßen befunden hast.
Denn ein Abbiegen in jede Richtung ist dann ja erlaubt.
Nur muss man dafür dann die richtige Fahrspuren erwischen. ;o)
Wir haben in der Nähe auch eine solche Kreuzung. Bei der sieht man erst im links Abbiegen das Schild, was die Einfahrt verbietet und somit auf die Fahrspuren verweist, die sich hinter der baulichen Trennung befinden.
Da diese Trennung auch noch aus einem riesig langen, Busch bewachsenen Beet besteht, fallen sie wirklich schwer ins Auge.
Du warst nicht zufällig in Oberhausen? ;o)
Anders wäre es, wenn diese Hauptstraße, auf die du aufgefahren bist, eine mehrspurige Einbahnstraße gewesen wäre.
Dann hättest du zum "Vorfahrt gewähren" noch das der "Vorgeschriebenen Fahrtrichtung" gehabt.
santodacasko
11.02.2011, 23:22 Uhr
zu: links abbiegen
genau peg das wahr eine mehrspurige strasse die nur in eine richtung fürte nur nach rechts,den wo ich links abgebogen bin habe ich gemerkt das die gantzen fahrspuren nur nach rechts fürten also in einer richtung
santodacasko
11.02.2011, 23:26 Uhr
zu: links abbiegen
und peg ich hatte keine vorgeschribende fahrichtung nur vorfahrtgäweren schild
Fahrmeister
15.05.2011, 17:52 Uhr
zu: links abbiegen
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen,von zwei Fahrbahnen die rechte.
§ 2 Abs.1
Ich habe also ein Rechtsfahrgebot,wenn ich also meine Fahrtrichtung verlasse,
Abbiege § 9 Abs.3 dann fahre ich bis zur Mitte der Fahrbahn und Beachtung
des Gegenverkehrs und des nachfolgenden Verkehrs,mit Blinker. Das sagt
doch aus,dass der Gegenverkehr nochg genügend Fahrraum haben muß.
(2,50 m)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
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Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
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Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen
Ich darf durchfahren
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